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Italien
Nachgeordnete Verwaltung und Lastenausgleich
In der italienischen Theorie werden noch heute Staatsverwaltung und Selbstverwaltungskörperschaften (Provinzen und
Gemeinden) unterschieden; die Kompetenzen des Staates und der nachgeordneten Gebietskörperschaften sind aber unter
dem faschistischen Regime nicht reinlich zu trennen. Nur die Verteilung der Lasten ist deutlich vollzogen,
Verwaltungsstufen
Orrane
Hauptaufgaben und Lasten
EEE
92 Provinzen
Beschlußfassung — Verwal:
tung: Präfekt, vom Ministerium
ernannt, dem Innenministe]
unterstellt. Vizepräfekt. Staatjiches
Aufsichtsorgan in den Profinzen
zwecks Sicherung der Ein-1eitlichkeit
der Exekutive in
Ybereinstimmung mit den allgeneinen
Richtlinien der Regierung,
ıugleich Präsident des Provinalrates
und des Provinzialwirtiıchaftsrates,
Jährliche Versammung
der Präfekten beim Regie-‚ungschef
zur Beratung und Entregennahme
von Instruktionen
(. Allgemeine Verwaltung und Polizei: Leitung des Sicher-‘eitsdienstes,
im Besitz der Vollzugsgewalt, u. U. mit militärischer
Unterstützung. Der Präfekt berät sich monatlich mit einem Kolegium,
dem er gleichzeitig die Anweisungen der Exekutivgewalt
ibermittelt. Dieses besteht aus dem Finanzintendanten, dem prozinziellen
Schulleiter, dem Leiter der religiösen Fonds, dem Vorsteher
Jer öffentlichen Arbeiten, dem Provinzialdirektor der Post- und Telezraphenverwaltung,
dem Direktor der Wanderschulkurse, dem Leiter
ler staatlichen Bergämter, dem Arbeitsinspektor und den Direktoren
zrößerer Häfen
Schulwesen: Beschaffung von Räumlichkeiten, Beleuchtung, Heizung
für die Schulbehörden der Provinz
Wissenschaftliche Institute und technische Mittelschulen:
Beschaffung der Unterrichtsräume und Lehrmittel, Besoldung des
Sekretariats, der Gehilfen und Schuldiener
dewerbeschulen: Übernahme des vom Staat nicht aufgebrachten
Anteils für Wasser, Heizung, Beleuchtung
Handels- und Landwirtschaftsschulen: Übernahme der Lasten
nach Maßgabe der Gründungsvorschriften
» Wohlfahrtswesen: Mutter- und Jugendschutz: Bereitstellung
von Geschäftsräumen für die Provinzialausschüsse für Mutterınd
Jugendschutz
Waisenpflege: Verwaltung der Waisen- und Findelhäuser, insbesondere
Fürsorge für verwaiste uneheliche Kinder, Verauslagung
und Verteilung der staatlichen Überweisungen unter die Gemeinden
nach der Bevölkerungsziffer
desundheitspflege: Übernahme der Kosten des Kreis- und provinzialärztlichen
Dienstes mit Ausnahme der Gehälter der Provinzialärzte;
die Hälfte der Kosten der Pellagrabekämpfung, */g der
Kosten für Kliniken, Laboratorien und Impfungen; Irrenfürsorge;
Bekämpfung der Volksseuchen
Bereitstellung von Unterkunfts- und Geschäftsräumen der Landesgendarmerie
(Carabinieri) und des Sicherheitsdienstes
. Wirtschaft und Verkehr. Korporationswesen: Leitung
des Korporationswesens der Provinz
Öffentliche Arbeiten: Bau und Unterhaltung von Straßen II. Ordnung
ist grundsätzlich Aufgabe der Provinz, die hiervon *%/, der
Kosten übernimmt; Bau und Unterhaltung von Straßen III. Ordnung
ist Aufgabe der Provinz, die die Kosten zur Hälfte trägt, */4
der Kosten für wasserwirtschaftliche Arbeiten IT. Ordnung. Den Rest
tragen die sonstigen Beteiligten. 10 vH der Kosten für wasserwirtschaftliche
Arbeiten III. Ordnung. Mindestens !/, der Kosten
für wasserwirtschaftliche Arbeiten IV. Ordnung
institute für Seeschiffahrt: Feste Jahreszuschüsse durch Kostenübernahme
für Personalgehälter, Ausstattung und Bücher; Aufrechterhaltung
der inländischen Schiffahrtswege
3eiträge an die provinziellen Wirtschaftsräte, deren Ausgaben daneben
aus Gebühren, Zuschlägen zu den direkten Steuern und freiwilligen
Beiträgen bestritten werden
Ybernahme der Hälfte der Gehälter an die Provinztierärzte; Bekämpfung
der Viehseuchen
"Sbernahme von %/10 der Kosten für Meliorationsarbeiten; die
restlichen %/,, werden von privaten Nutznießern getragen. An Arbeiten
II. Ordnung beteiligt sich die Provinz mit */1o
Beiträge für Überwachung der Waldungen durch die staatliche
Forstmiliz +
Zuschuß der Provinzen von 70 Mill. Lit. an die Verwaltung der Staatsstraßen;
für die das Gebiet einer Provinz durchschneidenden Straßen
I. Ordnung trägt diese die Hälfte der Kosten
Beiräte mit gutachtlicher Tätigkeit:
Präfekturrat: 3 Mitglieder.
Beratende Funktionen nach Auf-[orderung
des Präfekten
Beaufsichtigung der kommunalen und. provinziellen Kassenverwaltung;
Rechnungsprüfung
Wirtschaftspolitische Anregungen; Funktionen der früheren Handels-,
Industrie-, Forst- und Landwirtschaftskammern
Berufsschulwesen
Als Sekretariat des Provinzial-Wirtschaftsrates fungiert das Provinzial-Wirtschaftsamt
(dem Wirtschaftsminister unterstellt) mit mehr
exekutiven Funktionen, vereinigt aus den Funktionen der Büros
der früheren Kammern
Provinzial-Wirtschaftsbeirat
12 bis 28 Mitglieder, unter Leitung
des Präfekten, tagt in »Sektionen«,
die für bestimmte Aufzaben
zusammengestellt werden
‘für Land- und Forstwirtschaft,
Yandel, Industrie und Arbeit);
Präsident, der Präfekt