Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Italien

Nachgeordnete Verwaltung und Lastenausgleich
In der italienischen Theorie werden noch heute Staatsverwaltung und Selbstverwaltungskörperschaften (Provinzen und
Gemeinden) unterschieden; die Kompetenzen des Staates und der nachgeordneten Gebietskörperschaften sind aber unter
dem faschistischen Regime nicht reinlich zu trennen. Nur die Verteilung der Lasten ist deutlich vollzogen,

Verwaltungsstufen

Orrane

Hauptaufgaben und Lasten

EEE
92 Provinzen

Beschlußfassung — Verwal:
tung: Präfekt, vom Ministerium
 ernannt, dem Innenministe]
unterstellt. Vizepräfekt. Staatjiches
 Aufsichtsorgan in den Profinzen
 zwecks Sicherung der Ein-1eitlichkeit
 der Exekutive in
Ybereinstimmung mit den allgeneinen
 Richtlinien der Regierung,
ıugleich Präsident des Provinalrates
 und des Provinzialwirtiıchaftsrates,
 Jährliche Versammung
 der Präfekten beim Regie-‚ungschef
 zur Beratung und Entregennahme
 von Instruktionen

(. Allgemeine Verwaltung und Polizei: Leitung des Sicher-‘eitsdienstes,
 im Besitz der Vollzugsgewalt, u. U. mit militärischer
Unterstützung. Der Präfekt berät sich monatlich mit einem Kolegium,
 dem er gleichzeitig die Anweisungen der Exekutivgewalt
ibermittelt. Dieses besteht aus dem Finanzintendanten, dem prozinziellen
 Schulleiter, dem Leiter der religiösen Fonds, dem Vorsteher
Jer öffentlichen Arbeiten, dem Provinzialdirektor der Post- und Telezraphenverwaltung,
 dem Direktor der Wanderschulkurse, dem Leiter
ler staatlichen Bergämter, dem Arbeitsinspektor und den Direktoren
zrößerer Häfen
Schulwesen: Beschaffung von Räumlichkeiten, Beleuchtung, Heizung
 für die Schulbehörden der Provinz
Wissenschaftliche Institute und technische Mittelschulen:
Beschaffung der Unterrichtsräume und Lehrmittel, Besoldung des
Sekretariats, der Gehilfen und Schuldiener
dewerbeschulen: Übernahme des vom Staat nicht aufgebrachten
Anteils für Wasser, Heizung, Beleuchtung
Handels- und Landwirtschaftsschulen: Übernahme der Lasten
nach Maßgabe der Gründungsvorschriften
» Wohlfahrtswesen: Mutter- und Jugendschutz: Bereitstellung
 von Geschäftsräumen für die Provinzialausschüsse für Mutterınd
 Jugendschutz
Waisenpflege: Verwaltung der Waisen- und Findelhäuser, insbesondere
 Fürsorge für verwaiste uneheliche Kinder, Verauslagung
und Verteilung der staatlichen Überweisungen unter die Gemeinden
nach der Bevölkerungsziffer
desundheitspflege: Übernahme der Kosten des Kreis- und provinzialärztlichen
 Dienstes mit Ausnahme der Gehälter der Provinzialärzte;
 die Hälfte der Kosten der Pellagrabekämpfung, */g der
Kosten für Kliniken, Laboratorien und Impfungen; Irrenfürsorge;
Bekämpfung der Volksseuchen
Bereitstellung von Unterkunfts- und Geschäftsräumen der Landesgendarmerie
 (Carabinieri) und des Sicherheitsdienstes
. Wirtschaft und Verkehr. Korporationswesen: Leitung
des Korporationswesens der Provinz
Öffentliche Arbeiten: Bau und Unterhaltung von Straßen II. Ordnung
 ist grundsätzlich Aufgabe der Provinz, die hiervon *%/, der
Kosten übernimmt; Bau und Unterhaltung von Straßen III. Ordnung
 ist Aufgabe der Provinz, die die Kosten zur Hälfte trägt, */4
der Kosten für wasserwirtschaftliche Arbeiten IT. Ordnung. Den Rest
tragen die sonstigen Beteiligten. 10 vH der Kosten für wasserwirtschaftliche
 Arbeiten III. Ordnung. Mindestens !/, der Kosten
für wasserwirtschaftliche Arbeiten IV. Ordnung
institute für Seeschiffahrt: Feste Jahreszuschüsse durch Kostenübernahme
 für Personalgehälter, Ausstattung und Bücher; Aufrechterhaltung
 der inländischen Schiffahrtswege
3eiträge an die provinziellen Wirtschaftsräte, deren Ausgaben daneben
aus Gebühren, Zuschlägen zu den direkten Steuern und freiwilligen
Beiträgen bestritten werden
Ybernahme der Hälfte der Gehälter an die Provinztierärzte; Bekämpfung
 der Viehseuchen
"Sbernahme von %/10 der Kosten für Meliorationsarbeiten; die
restlichen %/,, werden von privaten Nutznießern getragen. An Arbeiten
 II. Ordnung beteiligt sich die Provinz mit */1o
Beiträge für Überwachung der Waldungen durch die staatliche
Forstmiliz +
Zuschuß der Provinzen von 70 Mill. Lit. an die Verwaltung der Staatsstraßen;
 für die das Gebiet einer Provinz durchschneidenden Straßen
I. Ordnung trägt diese die Hälfte der Kosten

Beiräte mit gutachtlicher Tätigkeit:
 Präfekturrat: 3 Mitglieder.
Beratende Funktionen nach Auf-[orderung
 des Präfekten

Beaufsichtigung der kommunalen und. provinziellen Kassenverwaltung;
Rechnungsprüfung

Wirtschaftspolitische Anregungen; Funktionen der früheren Handels-,
Industrie-, Forst- und Landwirtschaftskammern
Berufsschulwesen
Als Sekretariat des Provinzial-Wirtschaftsrates fungiert das Provinzial-Wirtschaftsamt
 (dem Wirtschaftsminister unterstellt) mit mehr
exekutiven Funktionen, vereinigt aus den Funktionen der Büros
der früheren Kammern

Provinzial-Wirtschaftsbeirat
12 bis 28 Mitglieder, unter Leitung
 des Präfekten, tagt in »Sektionen«,
 die für bestimmte Aufzaben
 zusammengestellt werden
‘für Land- und Forstwirtschaft,
Yandel, Industrie und Arbeit);
Präsident, der Präfekt
            
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