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Noch: Übersicht 23
Noch: Verteilung der Lasten für Fortbildungs- und Fachschulen in den
Rechnungsjahren 1913/14 und 1925/26 bis 1927/28
Hamburg
Verteilung
des Aufwanda
Ar
Persönlicher
Aufwand
- Gehälter, Ruheschälter
und Hinterbliebenenbe-
4) Fortbildungsschnlen
b) Fachschulen
{L. Sonstiges
1) Fortbildungs-Schulen
b) Fachschulen.
Land
1912/14
1925/26
1926/27 bis 1927/2P
3
+
‚Für Stadtgezem.Hamburg:
[In voller Höhe
1, Zuschüsse an
Landgem. in
Höhe der
Hälfteder Ge-3amtkosten
In voller Höhe
wies
in vo”er Höhe
wie I | wie I(au. b)
1.In der Stadt
Hamburg :
In voller Höhe
2. 80 vH in den
Landremeinder
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In voller Höhe
Gemeinde
on Wei“
1913/14 1925/26 ‘1926/27 bis 1927/28
x
3Zergedorf, Cux-'1aven
und Landzemeinden
:;
In voller Höhe
Spez. Deckung?
Zuschüsse vom
Land an Landgem,
in Höhe der
Hälfte der Ge-Samtosten.
wie a
wie I
i. In den Städten
Bergedorf, Cuxhaven
und Geesthacht:
In voller Höhe
) 20 vH in den
Landgemeinden
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* Sächlicher
Aufwand
a) Fortbildungs-Schulan
b) Facheen—
wie AT
xiea AT
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2. In den sonstigen
Stadt- u. Landzemeinden:
Für
Neu- u. größere
Umbauten:
[n voller Höhe
Für den sonstigen
Sachaufwand:
In den
Landgem. 80 vP
In voller Höhe
wie AI
vie Al
1. In den Stadtgemeinden
Bergedorf,
Cuxhaven
n.Gesthacht: Für
Neu-und größere
Umbauten : —
‚ür sonst, Sachaufwand
:
In voller Höhe
In den Landgemeinden:
Für
Neu- u. größere
Umbauten: —
Für sonst. Sachqufwand:
20 vH
Unter dem Namen »Mittelschule« werden hier alle Schularten zusammengefaßt, die über
das Lehrziel der Volksschule hinausgehen, jenes der höheren Schule aber nicht erreichen
(Bürgerschulen, gehobene Volksschulen, mittlere Schulen).
An den Lasten derartiger Schulen sind in der Regel Land und Gemeinde bzw. Land,
Schulverband und Gemeinde beteiligt. In Sachsen, Württemberg, Thüringen, Hessen, Hamburg
(und Baden 1913/14) ist die Lastenverteilung für Mittelschulen ebenso geregelt wie jene
für Volksschulen, in Preußen besteht eine Landesmittelschulkasse, die in ihren Funktionen
der Landesschulkasse entspricht. Keine öffentlichen Mittelschulen bestehen in Mecklenburg-Strelitz
und Schaumburg-Lippe. In sämtlichen Ländern wird für den Besuch der Mittel-Schulen
ein Schulgeld erhoben. — Die Lastenverteilung in den fünf größten deutschen
Ländern ') macht die beigefügt Zusammenstellung ersichtlich.
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