Vergemeinschaftung und Gemeinschaft 185
Um nun das „Ausdruck“ oder „Bezeichnung“ genannte Gegebene
vollkommen klar zu bestimmen, muß zunächst das „Ausdruck-Wollen“
(„Bezeichnungs-Wollen“) klar bestimmt werden. Nehmen wir etwa den
Fall an, dem B sei der Gedanke zugehörig, „daß C krank ist“, und
dann der Gedanke „B weiß nicht, daß ich weiß, daß C krank ist“, an
welch’ letzterem Gedanken A Unlust hat. Weiß nun ferner A, daß
zwischen ihm und B keine „unmittelbare Verständigungsmöglichkeit“
besteht, weil er (A) nur die deutsche Sprache, hingegen B nur die
französische Sprache beherrscht, so kann es nur dann zu einem Wollen
des A kommen, dem B mitzuteilen, daß er (A) um Krankheit des C
wisse, wenn A weiß, daß er den B durch einen D, der die deutsche
und die französische Sprache beherrscht, von der Krankheit des C ver-
ständigen kann. Es kann aber auch A wissen, daß nicht nur er selbst
(A), sondern auch B die deutsche Sprache versteht, d. h. um besondere
absichtliche Ausdruckverwirklichungen weiß, und wenn A. nicht irrt,
besteht zwischen ihm und B eine „einseitig gewußte Sprachgemein-
schaft“, die als „Sprachgemeinschaft“ eine unmittelbare Verständigungs-
möglichkeit zwischen A und B darbietet, Diese Verständigungsmög-
lichkeit besteht vor allem in einer besonderen Empfänglichkeit des
B, um welche A wissen muß, wenn ihm überhaupt ein Wollen, dem
B zu sagen, „daß C krank ist“, zugehörig werden soll. Zu solchem
Wollen gelangt aber A, wenn ihm der Gedanke zugehörig ist, daß B
um eine besondere identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit
weiß, in welcher das identische Wollen, einer Seele den Gedanken zu-
gehörig zu machen, daß der Wollende den Gedanken „C ist krank“
habe, als identisch wirkende Bedingung mit dem Lautkörperlichen
oder Gestaltkörperlichen „C ist krank“ als identischem Wirkungs-
gewinne zusammengehört, so daß also jede in der Welt gegebene Be-
Sonderheit dieses Körperlichen als wirkende Bedingung dafür in Be-
tracht kommt, daß B durch Wahrnehmung solcher Besonderheit zu-
nächst einmal die Vorstellung solchen Wollens gewinnt. Ge-
hört nun dem A ein Gedanke an solche Empfänglichkeit des B zu, so
kann ihm zunächst das Begehren zugehörig werden, durch Verwirk-
lchung des Körperlichen „C ist krank“ seine gegenwärtige Unlust daran,
„daß B nicht wisse, A habe den Gedanken, daß C krank sei“ zu be-
Seitigen, d. h. dem B die Vorstellung des Wollens, solche Unlust zu be-
Seitigen, dann kraft weiterer Empfänglichkeit des B den Glauben, A
habe derartiges Wollen und schließlich kraft weiterer Empfänglichkeit
des B_den Glauben, A habe den Gedanken, daß C krank sei, zugehörig
Zu machen. An solches Begehren des A kann sich dann aber ein
Wollen des A. anschließen, in welchem er weiß, daß dieses ihm
SSgenwärtig zugehörige Begehren die wirkende Bedingung
dafür abgeben wird. daß dem B der Gedanke zugehörig wird,