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IV. Kapitel.
Bezeichnungen“. Eine „eindeutige Bezeichnung“ nennen wir jenes
identische Körperliche, welches in Beziehung zu besonderen Seelen nur
als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß die
Wahrnehmung einer Besonderheit jenes Körperlichen die Vorstellung
eines besonderen identischen Behauptungs-Wollens weckt, eine „vieldeutige
Bezeichnung“ nennen wir jenes identische Körperliche, welches
in Beziehung zu besonderen Seelen als identische wirkende Bedingung
dafür in Betracht kommt, daß die Wahrnehmung einer Besonderheit
jenes Körperlichen die Vorstellung mehrerer besonderer identischer
Behauptungs-Wollen-Augenblicke weckt. Wir nennen nun jede Vorstellung
eines besonderen identischen Behauptungs-Wollens, welche
jemand durch Wahrnehmung einer Besonderheit eines für ihn eindeutigen
Bezeichnungskörperlichen, das „Behauptung“ ist, gewinnt,
eine „behauptungsgemäße Vorstellung besonderen identischen
Behauptungs-Wollens“ (kurz: eine „behauptungsgemäße
Vorstellung“), insoferne das dem Behauptenden zugehörige
Behauptungs-Wollen eine Besonderheit jenes vorgestellten besonderen
identischen Behauptungs-Wollens war, hingegen eine „behauptungswidrige
Vorstellung besonderen identischen Behauptungs-Wollens“
(kurz: eine „behauptungswidrige Vorstellung“),
insoferne das dem Behauptenden zugehörige Behauptungs-Wollen nicht
eine Besonderheit jenes vorgestellten besonderen identischen Behauptungs-Wollens
war. Wir nennen ferner die Vorstellungen besonderer
identischer Behauptungs- Wollen - Augenblicke, welche jemand durch
Wahrnehmung einer Besonderheit eines für ihn mehrdeutigen Bezeichnungskörperlichen,
das „Behauptung“ ist, gewinnt, die „behauptungsgemäße
Vorstellung besonderer identischer Behauptungs-Wollen-Augenblicke“
(kurz: die „behauptungsgemäßen
Vorstellungen“), insoferne das dem Behauptenden zugehörige
Behauptungs-Wollen eine Besonderheit eines der vorgestellten besonderen
identischen Behauptungs-Wollen-Augenblicke war, hingegen eine
„behauptungswidrige Vorstellung besonderer identischer
Behauptungs-Wollen-Augenblicke“ (kurz: die „behauptungswidrigen
Vorstellungen“), insoferne das dem Behauptenden
zugehörige Behauptungs-Wollen keine Besonderheit eines der vorgestellten
besonderen identischen Behauptungs-Wollen-Augenblicke war.
Die „Empfänglichkeit für eine behauptungsgemäße Vorstellung“, bzw.
für „behauptungsgemäße Vorstellungen“ besteht stets in dem Gedanken
an eine besondere identische begründete Wirkenszusammengehörigkeit,
in welcher ein besonderes identisches Behauptungs-Wollen als identische
wirkende Bedingung mit dem identischen Allgemeinen des wahrgenommenen
Körperlichen als identischem Wirkungsgewinne zusammengehört,
bzw. in dem Gedanken an mehrere besondere identisch be-