Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 497

weil eben der bereits begründete Verband durch besondere Gründe auch
vor der Soll-Folge-Verwirklichung aufgehoben werden kann.
„Verband-Begründungs-Macht‘“ nennen wir jemandes Macht,
durch einen „konjunktiv an mehrere Adressaten gerichteten Anspruch‘“‘
einen besonderen Verband zu begründen. Eine ‚Verband-Begründungs-Macht‘
 kann entweder eine „gegenüber eines Dritten Soll-Begründungs-Macht
 ursprüngliche Verband-Begründungs-Macht“
 oder eine „aus eines Dritten Soll-Begründungs-Macht
 abgeleitete Verband-Begründungs-Macht“ sein. Insbesondere
 ist also ein „durch Gebot begründeter Verband‘ entweder
 ein „ursprüglich begründeter Verband“ oder ein „abgeleitet
 begründeter Verband“.
Neben dem nunmehr erörtertem Gegebenen ‚„‚an mehrere Adressaten
 gerichtete Verhalten-Werbung‘“ gibt es ferner den Sachverhalt
der „mehreren an einen Adressaten gerichteten Verhalten-Werbungen‘‘
 die entweder a) „mehrere an einen Adressaten
gerichtete selbständige Verhalten-Werbungen“ oder „mehrere
an einen Adressaten gerichtete unselbständige Verhalten-Werbungen‘‘
 sind. „Mehrere an einen Adressaten gerichtete selbständige
 Verhalten-Werbungen‘‘ sind wieder entweder „mehrere an
einen Adressaten gerichtete verträgliche selbständige
Verhalten-Werbungen‘“ oder „mehrere an einen Adressaten
gerichtete unverträgliche selbständige Verhalten-Werbungen“.
 „Mehrere au einen Adressaten gerichtete verträgliche selbständige
 Verhalten-Werbungen“ sind wieder entweder „mehrere von
einem Werber an einen Adressaten gerichtete verträgliche
 selbständige-Verhalten-Werbungen‘ oder „mehrere
vonje besonderem Werber an einen Adressaten gerichtete
verträgliche selbständige Verhalten-Werbungen“. „Mehrere
von einem Werber an einen Adressaten gerichtete verträgliche selbständige
 Verhalten-Werbungen‘“ liegen vor, wenn jemand an einen
Adressaten mehrere Verhalten-Werbungen derart richtet, daß er
a) meint, mit jeder dieser Verhalten-Werbungen den Adressaten zu
je besonderem Verhalten veranlassen zu können und b) keine der
Entsprechungen zu einer dieser Verhalten-Werbungen die Entsprechung
zu einer anderen dieser Verhalten-Werbungen ausschließt. „Mehrere
von einem Werber an einen Adressaten gerichtete verträgliche selbständige
 Verhalten-Werbungen“ liegen z, B. vor, wenn A dem B sagt:
‚Um 4 Uhr tragen Sie diesen Brief zu C, dann besorgen Sie mir
sinen Wagen und die Fahrkarte nach Berlin, und dann kommen Sie
nach Hause und packen Sie meine Koffer!“, „Mehrere von je besonderem
 Werber an einen Adressaten gerichtete verträgliche selbständige
 Verhalten-Werbungen“ liegen vor, wenn mehrere Werber an
Sander, Alle. Gesellschaftsiehre. ?
            
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