fullscreen: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Bankbilanzen. 
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(Vgl. S. 275.) 
in gedeckte und ungedeckte getrennt werden. Von den weitgehenden Forde 
rungen, bei den gedeckten nach der Art der Unterlagen zu unterscheiden, 
ist Abstand genommen worden, weil der praktischen Durchführung erheb 
liche Schwierigkeiten entgegenstehen, während der Nutzen demgegenüber 
nur als ein geringer zu bezeichnen ist. Bei den Avaldebitoren und sinngemäß 
bei den Avalverpflichlungen ist die Ausdehnung auf entsprechende, aus der 
Übernahme von Bürgschaften herrührende Forderungen und Verpflichtungen 
durch die Abänderung des Wortlauts ausdrücklich hervorgehoben wordep 
Eingehende Verhandlungen haben über die Veröffentlichung der 
fremden Gelder stattgefunden, denen bei den Bilanzbesprechungen in der 
Öffentlichkeit besonderes Interesse gewidmet wird. Bei ihrer Veröffent 
lichung sind daher für das neue Schema ganz erhebliche Erweiterungen ver 
einbart worden. So sollen in Zukunft die Nostroverpflichtungen, die seitens 
der Kundschaft bei Dritten für Rechnung der Bank benutzten Kredite 
sowie die Guthaben deutscher Banken und Bankflrmen von der Masse der 
übrigen fremden Gelder getrennt und unter besonderen Titeln ausgewiesen 
werden. Die Angabe der Nostroverpflichtungen soll einen Anhalt dafür ge- 
währen, in welchem Umfange die Banken sich die zur Befriedigung der an 
sie gestellten Ansprüche erforderlichen Mittel bei der Reichsbank, der See 
handlung oder sonstigen Kreditquellen im In- und Ausland beschaffen 
müssen. Da von diesen Verpflichtungen diejenigen zu unterscheiden sind, die 
die Bank im Interesse ihrer Kundschaft dadurch übernimmt, daß sie der 
letzteren Kredite bei anderen Bankinstituten zur Verfügung stellt, so ist für 
derartige Verpflichtungen eine besondere Rubrik geschaffen worden. Die 
Veröffentlichung der Guthaben deutscher Banken und Bankfirmen soll er 
kennen lassen, wieweit von derartigen Instituten im Inland Reserven bei 
anderen Banken unterhalten werden. Die hiernach übrig bleibenden fremden 
Gelder sollen in Zukunft getrennt werden in Einlagen auf provisionsfreier 
Rechnung und sonstige Kreditoren, während bisher die fremden Gelder über 
haupt nur— und dies auch nur von einer Reihe von Banken — in Depositen 
und Kreditoren getrennt wurden. Bei dieser Trennung hat es indes an 
einheitlichen Grundsätzen völlig gefehlt. Der Begriff Depositengelder, der 
keineswegs feststeht, ist von den Banken in der verschiedensten Weise aus 
gelegt worden. Um nach Möglichkeit in Zukunft eine größere Überein 
stimmigkeit zu erzielen, ist im neuen Schema die Bezeichnung „Depositen“ 
durch das deutsche Wort „Einlagen" ersetzt worden, das von einzelnen 
Banken schon bisher angewandt wurde und den Charakter der im allgemeinen 
unter den Depositen verstandenen Gelder klarer zum Ausdruck bringt. Die 
Abgrenzung dieser Gelder hat durch den Zusatz „auf provisionsfreier Rech 
nung“ noch eine Ergänzung erfahren, weil es sich bei diesen Geldern meist 
um provisionsfreie Konten handeln wird. Es soll indes damit nicht aus 
gesprochen sein, daß alle provisionsfreien Konten in dieser Rubrik Auf 
nahme finden. Im einzelnen sind für die Grundsätze bei der Trennung der 
Einlagen von den sonstigen Kreditoren, die künftig allgemein durchgeführt
	        
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