132
nenten zurückzuführen, die sich in ihm zu einer einheitlichen Ge-
samtwirkung verbinden. „Ein Beispiel eines solchen Gesetzes ist das
sogenannte Malthussche Bevölkerungsgesetz.“ (!)
„Das Gesetz der sozialen Relationen bezieht sich auf die Erfah-
rung (1), daß jede wichtigere soziale Erscheinung mit anderen gleich-
zeitigen Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens in einer
Wechselbeziehung steht, vermöge deren sie mit diesen zusammen ein
Ganzes bildet, in welchem sich der Gesamtcharakter des allgemeinen
sozialen Zustandes mehr oder minder deutlich ausprägt.““ Als Bei-
spiel eines solchen Gesetzes führt Wundt das Marxsche Gesetz des
Mehrwerts (!) an.
Dem Gesetz der sozialen Kontrastwirkung lassen sich alle die-
jenigen Vorgänge des sozialen Lebens unterordnen, bei denen be-
stimmte Erscheinungen durch ihren Gegensatz zu anderen voran-
gegangenen oder gleichzeitigen Erscheinungen gesteigert werden. Die
Anlässe sind äußerlich. Die Erklärung des Gegensatzes selbst führt
aber auf die allgemeinste Eigenschaft des Gefühlslebens zurück. Ein
charakteristisches „Kontrast‘“-Gesetz ist das Gesetz der ökonomischen
Krisen (1).
Alle diese „Gesetze‘‘, das muß noch bemerkt werden, wirken „sinn-
los‘‘ wie Naturgesetze, das heißt ohne jeden Bezug auf einen öko-
aomischen Sinnzusammenhang.
Es ist hier nicht (und nirgends in diesem Buche) der Ort, diese
Darlegungen im einzelnen kritisch .zu würdigen. Sie sind nur in
Bausch und Bogen als die bedauernswerte Verirrung eines hedeuten-
den Geistes abzulehnen und finden ihre summarische Erledigung in
dem aufbauenden Teile dieser Abhandlung. Worauf es mir an-
kommt, ist nur, sie auf den behaupteten Erkenntnisgehalt hin zu
prüfen. Und da ist denn nun zu bemerken, daß die ganze Gegenüber-
stellung von empirischen und wissenschaftlichen Gesetzen, auf die
ja slillschweigend auch die Wundtsche Gesetzeslehre hinausläuft,
durchaus abwegig ist. Jedes Naturgesetz ist „empirisch“, jedes
Naturgesetz beruht letzten Endes auf „Induktion“, auf „realistischer
Forschung“, also auch jene „allgemeinsten Gesetze‘““ des ımensch-
lichen Seelenlebens.