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In natürlichen Verhältnissen des Bodens oder des Klimas
können ferner Gründe für gleichförmige Willensentschlüsse liegen.
Das Klima schreibt eine bestimmte Auswahl von Gebrauchsgütern, eine
bestimmte Nahrung, Kleidung und Wohnung vor; die Produzenten
werden also wohl die Herstellung der geeigneten Gebrauchsgüter
wollen müssen. Bestimmte Böden gestatten nur eine bestimmte
Benutzungsart: etwa als Weidegründe. Alle Wirtschaftssubjekte,
die hier zu wählen haben, welche Art Wirtschaft sie treiben wollen,
werden also in eine Richtung gedrängt. Wo nur Hafer oder Sommergerste
gedeiht, nützt es keinem, wenn er den Entschluß faßt, Weizen
zu bauen. So haben in vielen Fällen Klima und Boden die Wirtschaft
in eine bestimmte Form gegossen, die dann durch den Traditionalismus
noch fester gefügt wird.
Oder es können wichtige Einzelschicksale sein, die einem Volke
eine bestimmte Art zu wirtschaften aufnötigen, das heißt aber immer:
die Motive der Wirtschaftssubjekte zwangsläufig bestimmen und dadurch
Gleichförmigkeit des Geschehens bewirken. Ich denke an die
Wirkung eines großen Krieges, einer Übervölkerung, einer Umschichtung
der Produktionsverhältnisse,‘ einer starken Verschuldung
(Reparationslast!): usw. In allen diesen Fällen „müssen die Menschen
müssen“, um nämlich der vorhandenen Lage gemäß zu handeln.
Das Ausdehnungsgebiet der Gleichförmigkeit kann wiederum verschieden
groß sein; es kann sich über einen Distrikt, ein Land, einen
T,änderkomplex, den Bereich eines Wirtschaftssystems erstrecken.
In allen den bisher besprochenen Fällen rührte die Gleichförmigkeit
des Geschehens von der Gleichförmigkeit der Motivation her.
Jetzt haben wir die zweite Quelle dieser Gleichförmigkeit zu untersuchen,
das sind die objektiven Bedingungen des Geschehens,
die Complementa possibilitatis. Auch, ja gerade durch diese erhalten
die Handlungen der wirtschaftenden Menschen ein gleichförmiges
Gepräge.
Die objektiven Bedingungen, an die die Ausführung jeglichen Entschlusses
gebunden ist, sind aber:
ı. logische, wie wir sie nennen können. Es sind die „in der
Natur der Sache‘ gelegenen, das heißt aber die durch die Gesetze