36 Vierzehntes Buch. Erstes Kapitel.
hollends an sich und schied mit erhöhtem Ansehen und nicht
ninder bemerkenswertem Gewinn an Land und Leuten für seine
Hausmacht aus den mehrjährigen Kämpfen.
Und auch in den internationalen Beziehungen bahnte sich
in diesen Jahren eine andre, gewaltigere Stellung des Hauses
Habsburg an. Der Sohn des Königs und Mariens von
Burgund, Philipp, war vermählt mit Juana, der Tochter
Ferdinands von Aragon und Isabellens von Castilien, jenes
Elternpaars, dessen Thatkraft den Grund zur Größe Spaniens
im 16. und 17. Jahrhundert gelegt hat. Nun starb Isabella
im Jahre 1504, und Juana war die rechtmäßige Erbin von
Castilien. Nach Ferdinands Tode aber hatten Philipp und
Juana als seine Nachkommen die volle Gewalt auch über Aragon
uind das Königreich beider Sizilien zu ihrem castilischen und
niederländischen Besitz hinzu zu erwarten: es war eine große
europäische Machtstellung des Hauses Habsburg, deren kommende
Bedeutung sich die Zeitgenossen schon beim Tode Isabellens vor
Augen führen mochten.
Unter diesen Umständen, unter äußerer wie innerer Kräf⸗
tigung des Königtums, ward die Sache der Reichsreform im
Jahre 1508, auf einem Reichstage zu Köln, von neuem beraten.
Der König glaubte jetzt im Sinne einer energischen Stärkung
der Centralgewalt vorgehen zu können, und er hatte eingesehen,
daß es sich dabei zunächst nicht so sehr um die Begründung
direkter Einnahmen des Reichs, als um die unerläßliche Vor—
bedingung zur Realisierung solcher Einnahmen, um die Ein—
richtung einer wirklichen Reichsverwaltung handeln müsse. So
brachte er bei den Ständen unter scheinbarem Festhalten an
dem Gedanken ihres Reichsregiments den Entwurf einer streng
monarchischen, mit den ersten Verwaltungsorganen eines
modernen Staats ausgestatteten Verfassung der Centralgewalt
ein. Ein neues Reichsregiment sollte begründet werden, bestehend
aus einem königlichen Statthalter, einer königlichen Kanzlei
und zehn ständischen Beisitzern. Es sollte aber nicht mit der
königlichen Gewalt auf dem Gebiete der Vollstreckung im Wett—
bewerb stehen, sondern nur als beratendes Kollegium ins Leben