Kaiser Maximilian J.; Königtum und Reichsstände. 35
losgezogen; man soll bis zu dem Gedanken fortgeschritten sein,
ihn auch formell noch abzusetzen.
Indes klar war schließlich doch nur eins: beide Parteien,
König wie Fürsten, hatten in ihrem gegenwärtigen Kampfe den
Boden der neuen Verfassung verlassen. Es war eine Lage, die
ohne weiteres zum Vorteil des Königtums, als der geschichtlich
tiefer begründeten Macht, ausschlagen mußte. Vollendet ward
der Umschwung durch die Uneinigkeit der Fürsten. Wieder
zeigte sich einmal, welchen Vorteil die Krone schon in der Einheit
ihres Trägers besaß gegenüber den zahlreichen im Regiment
bertretenen Ständen, die bereits in der Frage der finanziellen
Unterhaltung des Regiments Anlaß zu nie endenden Streitig—
keiten fanden. Schließlich wurden die Summen zur Besoldung
des Regiments nicht mehr aufgebracht; ja auch das Kammer—
gericht, die erste Errungenschaft der ständischen Bewegung, ging
aus Mangel an finanzieller Sicherung zeitweis auseinander.
So sahen die Jahre 1502 und 1503 den vollen Triumph
des Königs. Er trat auch äußerlich zu Tage. Neben dem
alternden Fürstengeschlecht, dem Träger der föderalistischen
Ideen, war jetzt eine jüngere Generation von Fürsten empor—
gewachsen, die zu dem etwas älteren und erfahreneren König
nicht minder emporsah, als die für den ritterlichen Herrscher
begeisterten Massen der Nation. Ihr Einfluß zeigte sich besonders
lebhaft in den bayrischen Wirren der Jahre 16030 1505. Nach
dem Tode Herzog Georgs des Reichen von Landshut erhob sich
nämlich zwischen dem pfälzischen Wittelsbacher Ruprecht und
den bayrisch-münchener Wittelsbachern Albrecht und Wolfgang
Zwist über das Erbe des Verstorbenen. In diesen Streit suchte
Max vermittelnd einzugreifen, indem er zugleich einige Teile
des Erbes für das Haus Habsburg beanspruchte. Allein Ruprecht
wollte von solcher Vermittlung nichts wissen und setzte sich in
die Gewalt des Erbes. Hiergegen ging nun Max entschieden
vor, ächtete Ruprecht und wußte mit Hilfe der pfälzischen
Rachbarn die Acht kriegerisch zu vollstrecken; überall sah man
den Fortschritt der königlichen Waffen, als Ruprecht starb.
Darauf riß der König die Schlichtung der Streitigkeiten