Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Fünftes Buch. Drittes Kapitel. 
der Übergang zur reinen Silberwährung als für das ganze 
Reich vollzogen gelten: ein Beweis, daß die gallischen und 
rechtsrheinischen Lande nun gleichmäßig unter dem Zeichen 
ungebrochener Naturalwirtschaft stehen, eine glückliche Wendung 
zugleich für die Wirtschaftspolitik Karls des Großen, die jetzt 
im ganzen Reiche eine gleichartigere Grundlage für ihre Absichten 
vorfand. 
Zunächst aber zog keine Institution aus dem vollendeten 
übergang der materiellen Kultur zu voller Naturalwirtschaft 
größere Vorteile, als die Großgrundherrschaft: ist sie doch die 
hervorragendste Wirtschaftsorganisation aller naturalwirtschaft⸗ 
lichen Zeitalter. Auf dieser Thatsache beruht es, daß die 
Grundherrschaft von den schlimmen Zeiten der letzten Mero— 
winge bis zum Verfall des Karlingenreiches trotz aller Gesetz— 
gebung Karls des Großen recht eigentlich zur sozial maß— 
gebenden Macht ward. 
Ihr gehörte zunächst die zahlreiche Klasse der unfreien Be— 
oölkerung fast ausschließlich an. Das war um so wichtiger, 
als die Zahl der Unfreien vom 7. bis zum 9. Jahrhundert 
noch beträchtlich zunahm, teils durch natürliche Vermehrung, 
teils durch die noch immer übliche Verknechtung im Kriege, nicht 
wenig auch durch Erwerb auswärtiger Sklaven im Kauf, 
schließlich durch Ergebung mittelloser Freier in Unfreiheit. 
Für all diese Angehörigen des untersten Standes, denen 
das alte Recht noch jede menschliche Eigenschaft absprach, be— 
deutete das Emporkommen der Grundherrschaft eine erste 
Erlösung. Indem die Grundherren ihren Besitz organisierten, 
organisierten sie auch die Unfreien, die unentbehrlichsten Werk— 
zeuge zur Ausbeutung dieses Besitzes: nicht bloß als Ackerleute 
erscheinen sie mehr, die ganze oder geteilte Hufen oder 
Rottländereien des Herren bebauen; der reichere Hofhalt des 
Grundherren bedarf auch der Handwerker, der persönlichen 
Dienstmannen, des niederen Beamtenpersonals. Zu all diesen 
Stellen wurden auch Unfreie mit verwendet: ihr Stand begann 
sich in und mittelst der grundherrlichen Organisation zu gliedern, 
ex begann zu qualifizierter Arbeit zugelassen zu werden, er bot
	        
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