Object: Großhandel und Industrie optisch-photographischer Bedarfsartikel

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gekommen. Sie liefern an Grossisten und Detailhändler mit Rabatt 
auf ihre Listenpreise meistens in der Weise, daß der Grossist zunächst 
den Detailhändlerrabätt und von dem so verbleibenden Preis noch 
einen besonderen Grossistenrabqtt erhält. Dazu aber kommt, daß 
Trockenplatten und Papiere vielfach auch direkt an Fachphotographen 
mit Rabatt geliefert werden, weil es sich hier um Konsumenten 
handelt, die diese Waren für ihren Geschäftsbetrieb benötigen uns 
gewissermaßen als Zwischenhändler anzusehen sind. 
Das Gegenstück dazu findet sich des öfteren in kleinen Handels 
unternehmen, die neben ihren eigentlichen Brancheartikeln auch 
optisch-photographische Artikel führen. So z. B. Drogisten, Uhrmacher, 
die im optisch-photographischen Handel einen Gelegenheitsneben- 
artikel sehen aber doch diesen Zweig noch nicht so weit ausgebaut 
haben, um als reguläre Händler 'u den Erzeugnissen der optisch- 
photographischen Industrie angesehen zu werden. Die Bemühungen, 
hier genau festzustellen, wer als Händler anzusehen ist, sind bisher 
als gescheitert zu betrachten. Es kann sich zumeist immer nur darum 
handeln, daß die Verkaufsbedingungen, unter oenen die Fabrikanten 
liefern, innegehalten werden, und in dieser Beziehung sind hauptsäch 
lich maßgebend die Geschäftsbedingungen, die der Verein der Fabri 
kanten photographischer Artikel E. V. wie folgt festgesetzt hat: 
„Rabatt an Amateure und Amateurvereine darf nicht gewährt 
werden, es sei denn, ein Skonto bis zu zwei Prozent. Unter Ama 
teuren sind solche zu verstehen, die die Photographie als Liebhaberei 
betreiben. 
Händlerrabatt darf nur solchen Photographen bewilligt werden, 
die den zweifellosen.Nachweis führen, daß sie eine Handlung photo 
graphischer Artikel gewerbsmäßig betreiben. Als Händlerrabatl ist 
nicht derjenige zu betrachten, der den Fuchphotographcn bisher usanee- 
mäßig für ihre Bedarfsartikel gewährt wurde. 
Einkaufsgenossenschaften der Fachphotographen sind wie einzelne 
Fachphotographen zu behandeln. 
Konsumenten phtographischer Artikel, die, ohne Fachphoto 
graphen zu sein, die Photographie nicht als Liebhaberei, sondern im 
größeren Maßstabe beruflich ausüben, sind den für den Verkehr mit 
Amateuren festgelegten Bedingungen nicht unterworfen." 
Der Chemikalienhandel, der nur insoweit in diese Abhandlung 
gehört, als photographische Spezialchemikalien in Betracht kommen, 
hat für den Großhandel sowie für den Kleinhandel seine besonders 
durchgearbeitete Organisation, auf die hier näher einzugehen zu weit 
führen würde. 
Die deutsche optisch-photographische Industrie beschränkt sich 
längst nicht mehr darauf, den Bedarf des Heimatlandes zu decken,
	        
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