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gekommen. Sie liefern an Grossisten und Detailhändler mit Rabatt
auf ihre Listenpreise meistens in der Weise, daß der Grossist zunächst
den Detailhändlerrabätt und von dem so verbleibenden Preis noch
einen besonderen Grossistenrabqtt erhält. Dazu aber kommt, daß
Trockenplatten und Papiere vielfach auch direkt an Fachphotographen
mit Rabatt geliefert werden, weil es sich hier um Konsumenten
handelt, die diese Waren für ihren Geschäftsbetrieb benötigen uns
gewissermaßen als Zwischenhändler anzusehen sind.
Das Gegenstück dazu findet sich des öfteren in kleinen Handels
unternehmen, die neben ihren eigentlichen Brancheartikeln auch
optisch-photographische Artikel führen. So z. B. Drogisten, Uhrmacher,
die im optisch-photographischen Handel einen Gelegenheitsneben-
artikel sehen aber doch diesen Zweig noch nicht so weit ausgebaut
haben, um als reguläre Händler 'u den Erzeugnissen der optisch-
photographischen Industrie angesehen zu werden. Die Bemühungen,
hier genau festzustellen, wer als Händler anzusehen ist, sind bisher
als gescheitert zu betrachten. Es kann sich zumeist immer nur darum
handeln, daß die Verkaufsbedingungen, unter oenen die Fabrikanten
liefern, innegehalten werden, und in dieser Beziehung sind hauptsäch
lich maßgebend die Geschäftsbedingungen, die der Verein der Fabri
kanten photographischer Artikel E. V. wie folgt festgesetzt hat:
„Rabatt an Amateure und Amateurvereine darf nicht gewährt
werden, es sei denn, ein Skonto bis zu zwei Prozent. Unter Ama
teuren sind solche zu verstehen, die die Photographie als Liebhaberei
betreiben.
Händlerrabatt darf nur solchen Photographen bewilligt werden,
die den zweifellosen.Nachweis führen, daß sie eine Handlung photo
graphischer Artikel gewerbsmäßig betreiben. Als Händlerrabatl ist
nicht derjenige zu betrachten, der den Fuchphotographcn bisher usanee-
mäßig für ihre Bedarfsartikel gewährt wurde.
Einkaufsgenossenschaften der Fachphotographen sind wie einzelne
Fachphotographen zu behandeln.
Konsumenten phtographischer Artikel, die, ohne Fachphoto
graphen zu sein, die Photographie nicht als Liebhaberei, sondern im
größeren Maßstabe beruflich ausüben, sind den für den Verkehr mit
Amateuren festgelegten Bedingungen nicht unterworfen."
Der Chemikalienhandel, der nur insoweit in diese Abhandlung
gehört, als photographische Spezialchemikalien in Betracht kommen,
hat für den Großhandel sowie für den Kleinhandel seine besonders
durchgearbeitete Organisation, auf die hier näher einzugehen zu weit
führen würde.
Die deutsche optisch-photographische Industrie beschränkt sich
längst nicht mehr darauf, den Bedarf des Heimatlandes zu decken,