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Vierundzwanzigstes Kapitel.
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eines Gerichts von zwei oder mehreren Friedensrichtern — K.] sind
bevollmächtigt, sie öffentlich auspeitschen zu lassen und bei erster
Ertappung 6 Monate, bei zweiter 2 Jahre ins Gefängnis zu sperren.
Während des Gefängnisses sollen sie so oft und so viel gepeitscht
werden, als die Friedensrichter für gut halten. . .. Die unverbesser-
lichen und gefährlichen Landstreicher sollen auf der linken Schulter
mit R gebrandmarkt und an die Zwangsarbeit gesetzt, und wenn man
sie wieder auf dem Bettel ertappt, ohne Gnade hingerichtet werden.
Diese Anordnungen, gesetzlich bis in die erste Zeit des 18. Jahr-
hunderts, wurden erst aufgehoben durch 12, Anna ec. 23.
Aehnliche Gesetze in Frankreich, wo sich Mitte des 17. Jahr-
hunderts ein Vagabundenkönigreich (royaume des truands) zu Paris
aufgerichtet hatte. Noch in der ersten Zeit Ludwigs XVI. (Ordonnanz
vom 13. Juli 1777) sollte jeder gesund gebaute Mensch vom 16. bis
50. Jahr, wenn ohne Existenzmittel und Ausübung eines Berufs, auf
die Galeeren geschickt werden. Aehnlich das Gesetz Karl V. für
die Niederlande vom Oktober 1537, das erste Edikt der Staaten und
Städte von Holland vom 19. März 1614, das „Plakaat“ der Vereinigten
Provinzen vom 25. Juni 1649 usw.
So wurde das von Grund und Boden gewaltsam expropriüierte,
verjagte und zum großen Vagabunden gemachte Landvolk durch
grotesk-terroristische Gesetze in eine dem System der Lohnarbeit
notwendige Disziplin hineingepeitscht, -gebrandmarkt, -gefoltert.
Es ist nicht genug, daß die Arbeitsbedingungen auf den einen
Pol als Kapital treten und auf den andern Pol Menschen, welche
nichts zu verkaufen haben als ihre Arbeitskraft. Es genügt auch
nicht, sie zu zwingen, sich freiwillig zu verkaufen. Im Fortgang der
kapitalistischen Produktion entwickelt sich eine Arbeiterklasse, die
aus Erziehung, Tradition, Gewohnheit, die Anforderungen jener
Produktionsweise als selbstverständliche Naturgesetze anerkennt.
Die Organisation des ausgebildeten kapitalistischen Produktions-
prozesses bricht jeden Widerstand, die beständige Erzeugung einer
relativen Uebervölkerung hält das Gesetz der Zufuhr von und Nach-
[rage nach Arbeit, und daher den Arbeitslohn, in einem den Ver-
wertungsbedürfnissen des Kapitals entsprechenden Gleise, der
stumme Zwang der ökonomischen Verhältnisse besiegelt die Herr-
schaft des Kapitalisten über den Arbeiter, Außerökonomische, un-
mittelbare Gewalt wird zwar immer noch angewandt, aber nur aus-
nahmsweise. Für den gewöhnlichen Gang der Dinge kann der
Arbeiter den „Naturgesetzen der Produktion“ überlassen bleiben,
las heißt seiner aus den Produktionsbedingungen selbst entspringen-
den, durch sie garantierten und verewigten Abhängigkeit vom Kapital.
Anders während der historischen Entstehung der kapitalistischen
Produktion. Die aufkommende Bourgeoisie braucht und verwendet
die Staatsgewalt, um den Arbeitslohn zu „regulieren“, das heißt
innerhalb der Plusmacherei zusagender Schranken zu zwängen, um
den Arbeitstag zu verlängern und den Arbeiter selbst in normalem