der Landwirte, der zusammengeschlossen werden muß, ein verhältnismäßig
kleiner. Es gibt eine Reihe lokaler Organisationen dieser
Art1!). Sie müssen allerdings mit sehr mächtigen Gegenorganisationen
rechnen 3).
Von Kartellbildungen kann man auch bei den Gemüseanbauern
sprechen. Ein solcher Fall liegt z. B. in Braunschweig
vor, wo Gemüse, vor allem Spargel, in großem Umfange für die
dortige Konservenindustrie angebaut werden, Nachdem schon früher
in loserer Form dort ein „Verein für Gemüsebau“ existiert hatte, der
auf seine Mitglieder aber nicht den genügenden Einfluß hatte, wurde
1907 der „Gemüsebauverein“ als e. G. m. b. H. begründet. Diesem
Gemüsebauverein sind die meisten Gemüsebauer des Landes angeschlossen
und ihm ist es möglich, die Preise des Gemüses wesentlich
zu beeinflussen. Er schließt regelmäßig mit dem Verein der Konservenfabrikanten:
Braunschweigs und Umgebung Verträge über die
Preise und Konditionen ab. Zweimal ist es nicht gelungen, zu
solchen Abmachungen von Verband zu Verband zu kommen. Der
Gemüsebauverein hat aber auch da die von ihm festgesetzten Verkaufspreise
durchgesetzt?). Sehr wirkungsvolle kartellmäßige Organi-1)
Über Kartelle von Rübenbauern in Österreich vgl. Hromada, Die Entwicklung
der Kartelle in der österreich-ungarischen Zuckerindustrie. Staatswiss. Diss.
Zürich 1911. S. 146 ff.
? Über eine solche Gegenorganisation berichtet die Zeitschrift „Die Deutsche
Zuckerindustrie‘‘ 1925, S. 66 f.: „In Magdeburg ist am 8. Januar ds. Js. ein „Bund
der Zuckerfabrikanten‘“ gegründet worden, um unberechtigten und übermäßigen Ansprüchen
von Kaufrübenanbauvereinen, die neuerdings in der Altmark, im Bezirk
Magdeburg und in Anhalt mit ausgesprochener Frontstellung gegen die Zuckerfabriken
geschaffen worden sind, wirksam entgegentreten zu können. Der neu gegründete „Bund
der Zuckerfabriken‘, der fast alle Zuckerfabriken Mitteldeutschlands, namentlich diejenigen
der Provinz Sachsen, des Staates Anhalt, des Freistaates Sachsen, Thüringen,
Braunschweig usw. umfaßt und in seiner Geschlossenheit und Wouchtigkeit schon jetzt
ein wirtschaftlich wichtiger Faktor ist, will auf der einen Seite die in ihm vereinigten
Zuckerfabriken gegenüber unberechtigten und übertriebenen Ansprüchen von Organisationen
schützen, andererseits aber auch bei seinen Mitgliedern sicherstellen, daß
der Rüben anbauende Landwirt, gleichgültig, ob er Pflicht- oder Kaufrüben anbaut,
den angemessenen Gegenwert für sein Produkt erhält. Die im „Bu nde der
Zuckerfabriken“ zusammengeschlossenen Roh- und Weißzuckerfabriken
lehnen es ab, mit Organisationen von
Kaufrübenanbauvereinen zu verhandeln, werden aber ihre besondere
Fürsorge dem einzelnen Kaufrüben anbauenden Landwirt in unmittelbaren
Verhandlungen zwischen ihm und Fabrik angedeihen lassen.‘
3) Vgl. dazu auch Broistedt, Die Entwicklung des feldmäßigen Gemüsebaues
und sein Einfluß auf die Verhältnisse der Landwirtschaft im Braunschweiger
Bezirk. Landwirtschaftl. Diss. Göttingen 1025. S. 61 ff