Full text: Natural resources of Quebec

§ 447 die aber auch von Amts wegen erfolgen kann. Die Mit- 
gliedschaft endigt hier außer durch Austritt aus der ver- 
sicherungspflichtigen Beschäftigung oder Uebertritt zu 
einer anderen Kasse auch durch (wenn auch irrtümliche) 
Löschung im Mitgliederverzeichnis. 
§ 318 a Die Arbeitgeber haben der Krantenkasse, sowie deren 
Beauftragten auf Verlangen Auskunft zu geben über alle 
Tatsachen, die eine Meldung zu enthalten hat. Sie haben 
Geschäftsbücher und Listen, aus denen diese Tatsachen her- 
vorgehen, während der Betriebszeit an Ort und Stelle vor- 
zulegen. Auch die Versicherten haben über ihren Personen- 
stand sowie Art und Dauer der Beschäftigung und ihren 
Arbeitsverdienst Auskunft zu geben. Das Versicherungs- 
amt kann die Arbeitgeber und die Versicherten durch Geld- 
strafen zur Erfüllung dieser Pflichten anhalten. 
§ 310 Bei freiwilliger Versicherung beginnt die 
Mitgliedschaft ersst mit der Meldung beim Vorstand. Die 
Aufnahme kann von dem Ergebnis einer ärztlichen Unter- 
suchung abhängig gemacht werden, indem Kranke oder 
§ 313 Kränkliche zurückgewiesen werden. Freiwillige 
Weiterversicherung setzt Meldung binnen drei 
Wochen nach Beendigung der verssicherungspflichtigen Be- 
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vor dem Beginn der Erwerbslosigkeit versicherungs- 
pflichtig waren und deren Unterstützungsdauer abgelaufen 
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(auch freiwilliger Weiterversicherung) endigt die Mitglied- 
schaft mit Nichtzahlung der Beiträge für zwei aufeinander 
Verordn. üb. [B “te Z1]letze . rk Ut. ..! 
Erwerbslosen- Erwerbslosenunterstützung zuständige Gemeinde soll Er- 
sarierge zi werbslose, die sie zu unterstützen hat, bei der Allgemeinen 
s 20 nnd s 26 Ortskrankenkasse ihres Bezirks oder einer anderen 
Krankenkasse, die in ihrem Bezirk ihren Sitz hat, und deren 
Leistungen denen der Allgemeinen Ortskrankenkasse ziem- 
lich gleichwertig sind, gegen Krankheit versichern. Sie hat 
in diesem Fall den Erwerbslosen binnen 3 Wochen nach 
Beginn der Unterstützung anzumelden. Unterläßt die Ge- 
meinde dies, so muß sie dem Erwerbslosen in gewissem 
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