IV
Die Wohlfahrtseinrichtungen der Firma.
1. Haus- Betriebs- und Zuschußkrankenkasse.
Schon drei Jahre nach der Errichtung der Druckerei gründete
Lambert Bachem 1824 eine seinerseits mit 10 Berliner Taler
bedachte Hauskrankenkasse für die erkrankten Gehilfen,
die bei freier ärztlicher Behandlung und kostenloser Lieferung
von Arzneimitteln ein wöchentliches Krankengeld von 2 Taler
3 Silbergroschen bezogen. Für Verstorbene wurden 6 Taler Sterbe
geld gezahlt. Das „Reglement“ vom 1. Oktober 1824 verpflichtete
jeden Gesellen zum Beitritt. „Jeder durchreisende Buchdrucker,
wenn er ein ordentlicher Mensch ist, erhält aus dieser Kasse
2 Silbergroschen Reisegeld.“ Jeder Arbeiter, der fünf volle Jahre
gearbeitet hatte und durch Altersschwäche oder sonstige unver
schuldete Gebrechen arbeitsunfähig wurde, erhielt lebenslänglich
eine Unterstützung im Verhältnis des Kassenvorrats bis zum
Höchstbetrag von einem Berliner Taler wöchentlich.
Den Bemühungen Bachems war auch das Zustandekommen
der „Kranken- und Fremdenanstalt für Buchdrucker
und Schriftgießer in Köln am Rhein“ zu verdanken, die
am 24. Mai 1838 ins Leben trat und in welcher die Bachemsche
Hauskasse aufging.
Im Besitze der Familie befindet sich eine kleine silbervergol
dete, hübsch gravierte Schnupftabakdose mit der Inschrift:
Dem Stifter unserer Krankenkasse
L. Bachem
Die Buchdrucker und Schriftgießer Cölns
1843.