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Es sei auch für bequeme Sitze, Arbeitstische und sonstige Behelfe 
gesorgt, sonst wird die Gedankensammlung behindert und es leiden 
Güte und Menge der Arbeit. Der Arbeitstisch sei kein Lagerplatz, 
ebensowenig die Tischladen, deren Inhalt überprüft werden Soll. — 
Die technische Bureauarbeit soll zwar möglichst erleichtert, 
mechanisiert werden, aber man glaube auch hier nicht, daß billige 
Schreibkräfte wirklich billig seien; sie schreiben auf der Maschine 
langsamer und machen mehr Schreibfehler als besser gezahlte, tüchtige 
Kräfte. Man verwende übrigens neue bureautechnische Behelfe 
‘Kartei, Buchungs- und Rechenmaschinen, Sortier- und Tabellier-, 
Adressier-, Siegel-, Aufklebe-, sogar Unterschriftenmaschinen) nur 
nach reiflicher Prüfung! und nur nach Maßgabe des Bedarfes, d. h. 
des jetzigen und wahrscheinlichen nächsten Geschäftsumfanges. 
Dagegen ist es immer zu empfehlen, vorhandene Maschinen ständig 
rein zu halten und nachprüfen zu lassen. Kleineren Geschäften 
dienlich ist, wenigstens die Registerkasse anzuschaffen. Die 
Beratung durch einen Betriebsorganisator ist zu empfehlen, nur 
muß er die neue Technik auch in Gang bringen helfen. Übrigens 
genügt es zur Rationalisierung nicht, technische Neuerungen einzu- 
führen, sondern es muß der rationelle Geist der Geschäftsführung 
dazukommen: im Einkauf, in der Kalkulation und im Verkaufe. 
Die Leitung muß auf Grund der technischen Behelfe und Arbeiten 
jederzeit die Lage der Firma abteilungs- und gruppenweise über- 
blicken können (Zwischen- und Rohbilanzen) und darf nicht erst 
in Wochen nach Jahresende eine mühsam errechnete Bilanz er- 
halten (alte Methode). Für den Verkauf wird eine zentrale Kunden- 
kartei, mit deren Qualifizierung nach Bonität zu empfehlen sein. 
Was die modernen Buchungsarten (Durchschreibverfahren, 
Losblattsystem, Kartei, Hollerithsystem u. a.) betrifft, so ist es 
wichtig, festzustellen, daß, wie die Berliner Handelskammer (Oktober 
1927) erklärte, daraus keine straf- oder zivilprozessualen Nachteile 
folgen, wenn diese Buchung die Geschäfte der Firma und die Lage 
ihres Betriebes nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch- 
führung ersichtlich macht; der Reichsfinanzminister schloß sich 
dieser Anschauung an. Ob es rationell ist, in der Berechnung 
des »Gewinnes« so weit zu gehen (wie Professor Schmalen- 
ı Z. B. empfiehlt die eine Gruppe von Firmen das Durchschreibe verfahren, 
während andere Firmen das Umdruckverfahren als die billigste, automatisch ar- 
beitende Buchhaltung anpreisen.
	        
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