neuem und expresse an, daß seine Länder «zu ebigen
Zeitten unczerthailter bey dem Eltisten unserer Sune »
verbleiben. Die unsichere Ausdrucksweise im Testament,
die in der Zeit zwischen Testament und Kodizill zur Ein
deutigkeit erstarkt, deutet darauf hin, daß Karl erst in der
Zwischenzeit von spanischer Seite her, vielleicht durch den
Traktat Molinas über die Majorate 1 oder unmittelbar
durch einen Habsburger der spanischen Linie, näher auf
geklärt wurde, wie die Grundidee Herzog Rudolphs IV. nach
spanischem Muster zu formulieren sei. Als sich Erzherzog
Karl im Jahr 1570 einen Ordensbruder Molinas, den Jesuiten
pater Stephan Rimel, der kurz vorher auf Wunsch des
Erzherzogs in Graz Missionspredigten gehalten hatte, zum
Beichtvater erkor 2 , kehrte dieser bemerkenswerterweise in
Begleitung eines Spaniers in die Residenz des Erzherzogs
zurück 3 . Den beiden folgten bald darauf andere Jesuiten,
es kam im J ahre 1573 zur Gründung ihres Grazer Kollegiums,
und im Jahre 1586, ungefähr zur Zeit der Abfassung des
erwähnten Kodizills, erfolgte die feierliche Eröffnung der
für sie geschaffenen Universität. Ihr Einfluß auf den Hof
Karls ist unverkennbar und wurde schon öfter gewürdigt.
Ihre Verbindung mit den spanischen Jesuiten kann nicht
in Zweifel gezogen werden. Sie haben wohl auch, mindestens
mittelbar, zum Inhalt der letztwilligen Anordnungen Karls
beitragen können, begünstigt durch die Gemahlin Karls,
Maria, gefördert durch den streng katholisch gesinnten
Bruder derselben, den Herzog Wilhelm von Bayern, der
seinen Schwager bei der Abfassung des Testamentes beraten
hat 4 , und in intensiver Fühlung mit dem Vertrauens-
1 De Hispaniorum primogeniorum origine ac natura, 1573 > in
Deutschland scheint die 3. Auflage, Cöln 1588, sehr verbreitet ge
wesen zu sein.
2 P. Rimel blieb es bis zu seinem Tode 1572. Sein direkter oder
mittelbarer Nachfolger war P. Johann Reinei, wohl identisch mit
dem von Alfons Huber, Geschichte Österreichs, Bd. IV, Gotha
1892, erwähnten «Jesuitenrektor».
3 Hurter, Bd. I, S. 255.
4 Hurter, Bd. II, S. 273, zitiert hiezu ein Kodizill der Erz
herzogin als Beleg.