Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

neuem und expresse an, daß seine Länder «zu ebigen 
Zeitten unczerthailter bey dem Eltisten unserer Sune » 
verbleiben. Die unsichere Ausdrucksweise im Testament, 
die in der Zeit zwischen Testament und Kodizill zur Ein 
deutigkeit erstarkt, deutet darauf hin, daß Karl erst in der 
Zwischenzeit von spanischer Seite her, vielleicht durch den 
Traktat Molinas über die Majorate 1 oder unmittelbar 
durch einen Habsburger der spanischen Linie, näher auf 
geklärt wurde, wie die Grundidee Herzog Rudolphs IV. nach 
spanischem Muster zu formulieren sei. Als sich Erzherzog 
Karl im Jahr 1570 einen Ordensbruder Molinas, den Jesuiten 
pater Stephan Rimel, der kurz vorher auf Wunsch des 
Erzherzogs in Graz Missionspredigten gehalten hatte, zum 
Beichtvater erkor 2 , kehrte dieser bemerkenswerterweise in 
Begleitung eines Spaniers in die Residenz des Erzherzogs 
zurück 3 . Den beiden folgten bald darauf andere Jesuiten, 
es kam im J ahre 1573 zur Gründung ihres Grazer Kollegiums, 
und im Jahre 1586, ungefähr zur Zeit der Abfassung des 
erwähnten Kodizills, erfolgte die feierliche Eröffnung der 
für sie geschaffenen Universität. Ihr Einfluß auf den Hof 
Karls ist unverkennbar und wurde schon öfter gewürdigt. 
Ihre Verbindung mit den spanischen Jesuiten kann nicht 
in Zweifel gezogen werden. Sie haben wohl auch, mindestens 
mittelbar, zum Inhalt der letztwilligen Anordnungen Karls 
beitragen können, begünstigt durch die Gemahlin Karls, 
Maria, gefördert durch den streng katholisch gesinnten 
Bruder derselben, den Herzog Wilhelm von Bayern, der 
seinen Schwager bei der Abfassung des Testamentes beraten 
hat 4 , und in intensiver Fühlung mit dem Vertrauens- 
1 De Hispaniorum primogeniorum origine ac natura, 1573 > in 
Deutschland scheint die 3. Auflage, Cöln 1588, sehr verbreitet ge 
wesen zu sein. 
2 P. Rimel blieb es bis zu seinem Tode 1572. Sein direkter oder 
mittelbarer Nachfolger war P. Johann Reinei, wohl identisch mit 
dem von Alfons Huber, Geschichte Österreichs, Bd. IV, Gotha 
1892, erwähnten «Jesuitenrektor». 
3 Hurter, Bd. I, S. 255. 
4 Hurter, Bd. II, S. 273, zitiert hiezu ein Kodizill der Erz 
herzogin als Beleg.
	        
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