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III. Buch. Die Verkeilung der Güter.
Arbeiter hervorgegangene Organisationen, für die einschlägigen Interessen des
vierten Standes Bedeutendes leisteten; wahrend in Frankreich die charitative
Thätigkeit zahlreicher religiöser Orden und die theilweise schon von alter Zeit
her datirende Wohlfahrtsthätigkeit eines guten Theiles der Unternehmer zu
Gunsten ihrer Untergebenen gleichfalls ein staatliches Einschreiten gar nicht oder
doch weniger nöthig erscheinen ließen und infolgedeffen ailch die Anhänger des
staatlichen Eingreifens in diese Fragen die betreffenden, in den letzten Jahren
von der Staatsregierung eingebrachten Vorlagen sowie die Vorschläge ver
schiedener Abgeordneten mit großer Gründlichkeit und in aller Ruhe behandelten,
so daß diese Vorlagen noch immer nicht Gesetz geworden sind — ist der Auf
bau der diesbezüglichen staatlichen Organisationen in Deutschland schnell genug
vor sich gegangen.
Mag man über deren Zweckmäßigkeit denken, wie man will, und kann
man auch der Meinung sein, daß es gerathener gewesen wäre, das angestrebte
Ziel auf anderem Wege zu erreichen, so kann doch dem Staate unmöglich
principiell das Recht abgesprochen werden, gesetzliche Vorschriften dieser Art
zu erlassen und dafür zu sorgen, daß Unternehmer und Arbeiter auf diesem
Gebiete ihre Pflicht erfüllen, und zwar in der Weise, daß die erstern, soweit
die Löhne nicht genügend hoch sind, um in allen durch die großen Wechsel-
fälle des Lebens erwachsenden Leiden davon die erforderlichen Kosten zu be
streiten , entsprechende Beitrüge leisten und die letztern, soweit es ihnen die
Verhältnisse ermöglichen, gleichfalls für einen Theil der Kosten aufkommen.
Am Ende wäre es ja ohne den gewaltigen staatlichen Apparat, überhaupt
ohne Anwendung unmittelbaren staatlichen Zwanges möglich gewesen, das
nunmehr auf dem Wege gesetzlicher Röthigung und Organisation Verwirk
lichte int Wege eines wirksamen Haftpflichtgesetzes und einer staatlich be
günstigten freien Vereinsbewegung sowie durch unbehindertes Wirkenlaffen und
einsichtsvolle Unterstützung der religiösen und sittlichen, das Pflichtgefühl der
hohen wie der niedern Klassen so mächtig fördernden Factoren zu erreichen,
und auf diese Art hätte man das erstrebte Ziel vielleicht sogar in größerer
Vollkommenheit, mit geringern Kosten und in einer für die Förderung des
socialen Friedens zwischen reich und arm, Herren und Unternehmern vor-
theilhaftern Weise erreicht. Wie dem aber auch sei: so viel steht fest, daß
die deutsche Arbeiterversicherung mit ihren umfassenden Organisationen ein
gewaltiger Ban ist, welcher viel des Guten stiftet, grellen Uebelständen ab
geholfen hat und noch immer vorbeugt, und daß die ziemlich gleichzeitig zur
Durchführung gelangten analogen staatlichen Maßregeln Oesterreichs von den
gleichen Erfolgen gekrönt waren.
Auch dürfte es keinem Zweifel unterliegen, daß sich noch andere Staaten
bewogen finden werden, das Beispiel dieser beiden Länder in größerem oder