Vorsignale. Weichensignale. Signale am Zuge. 285
Muß ein Zug auf einer mehrgleisigen Bahn ausnahmsweise auf dem falschen Gleise
fahren, so ist dieses den Streckenbeamten kenntlich zu machen: bei Tage durch eine rote
Scheibe vorn an der Lokomotive, bei Dunkelheit durch zwei rotgeblendete Laternen der
Lokomotive (Tafel, Abb. 14). Trägt die Lokomotive in solchem Falle kein derartiges
Merkmal, so hat das Streckeupersonal dem Zuge das Haltsignal zu geben.
Durch farbige Scheiben und Laternen wird dem Streckenpersonale auch das Ein
treffen eines ihm nicht schriftlich angezeigten Sonderzuges zur Kenntnis gebracht, des
gleichen Störungen in der Telegraphenleitung. Folgt der Sonderzug dem fahrplanmäßigen
Zuge, so trägt letzterer oben am letzten Wagen eine grüne Scheibe oder eine auch nach
hinten grün leuchtende Obcrwagenlaterne (Tafel, Abb. 15). Kommt dagegen der Sonder
zug dem signalisierten Zuge entgegen, so trägt die Lokomotive vorn die grüne Scheibe
bezw. in der Dunkelheit eine grüne Laterne über den beiden weißen Laternen (Tafel,
294. Englische Kignalbrückr mit 41 Fliigelfignaien.
Abb. 16). Ist eine Telegraphenleitung in Unordnung, so tragen alle die betreffende Strecke
befahrenden Lokomotiven während der Dauer dieser Störung am Tage vorn eine Weiße
Scheibe (Tafel, Abb. 17), das Nachtsignal fällt hierfür aus.
Jedes Ingangsetzen eines Zuges oder einer Lokomotive muß durch einen Pfiff mit
der Dampfpfeife angezeigt werden. Dieses sogenannte Achtungssignal ist auch stets
zu geben, wenn die Aufmerksamkeit der Zug- oder Bahnbewachungsbeamten erregt werden
soll, wenn Menschen im Gleise bemerkt lverden, wenn ein Wärter die Wegschranken zu
schließen vergessen hat u. s. w. Bei Zügen ohne durchgehende Bremse muß das Zug
personal durch die Dampfpfeife zur Bedienung der Handbremsen aufgefordert werden.
Drei kurze Pfiffe in schneller Folge bedeuten „Bremse anziehen". Zwei mäßig lange
Töne der Dampfpfeife schreiben das Lösen der Bremsen vor. Bei Zügen mit durch
gehender Bremse kann von jedem Wagenabteil ans in Gefahrfällen durch Ziehen am
Notsignal ein Halten des Zuges veranlaßt werden (vergl. Abschnitt „Bremsen"). Wo
die durchgehende Bremse fehlt, stellt die Not-, Signal- oder Zugleine eine, lvenn auch
minderivertigere Verbindung zwischen Zugpersonal und Reisenden und dem Lokomotiv
führer her.