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in solchen Ländern eine continnirliche Tendenz des Edel
metall ah fluss es, so dass derjenige AVecliselcours, der für
ein Metallgeldland die Verliistgrenze wäre, für das Papier
geldland dem Paristande gleich zu achten ist, d. h. jenem
Stande, der sich ergehen würde, wenn Empfänge und Ver
pflichtungen im internationalen Handel im Gleichgewichte sind.
Der rix])unkt, um welchen die Course oscilliren, ist nicht der
Paristand, sondern das mathematische Pari ahziiglich aller
Transportspesen für Edelmetall.
Man könnte dem entgegenhalten, dass eine (Trenze für
den ungünstigen Wechsel cours schliesslich doch dadurch ge
geben sei, dass der Edelmetallvorrath des Papiergeldlandes
endlich erschöpft werden müsse; dann aber sei weiterer Ab
fluss der Edelmetalle nicht mehr möglich. Hier vergisst man
jedoch, dass der Coursverlust, den ein Land beim Austausche
seiner Wechsel Verpflichtungen gegen seine AVechselempfänge
erleidet, durchaus nicht in Edelmetall sal dirt zu werden
braucht, sondern, wie bereits einmal auseiiiandergesetzt wurde,
sowohl nachträglich durch V erthpapiere oder Waarensen-
düngen ausgeglichen oder auch in solcher Form vorher schon
escomptirt werden kann. Es können also auch jene Länder,
die kein Edelmetall selbst produciren, dauernd ungünstige
Wechselcourse haben, nur kann bei diesen allerdings kein
dauernder Edelmetallabfluss stattflnden. Bei den Productions-
ländern der Edelmetalle aber ist selbstverständlich auch das
Letztere recht wohl möglich, ja, wenn die Kdelmetallproduction
einen grosseren Umfang erreicht, sogar noth wendig.
Um die Verderblichkeit der durch die Zettelwirthschaft
herbeigeführten Demonetisirung der Edelmetalle zu begreifen,
halte man sich auch Folgendes vor Augen. Da in Folge dieser
Demonetisirung, wie schon erwähnt, nicht nur das I’apiergeld
im Verhältnisse zu den Edelmetallen, sondern das Edelmetall
selbst innerhalb der Landesgrenzen im Verhältnisse zu den
Edelmetallen auf dem Weltmärkte entwerthet ist; so ergibt
sich dadurch, dass Jedermann, der an das hetreffende Land
erkauft und dort Zahlung empfängt, die empfangenen Zah
lungsmittel kostenfrei heimtragen kann, denn die Transj)ort-
und Münzkosten, ja in der Regel noch ein kleiner Gewinn
über dieselben hinaus, werden schon bei der Zahlung selbst