Object: Währung und Handel

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in solchen Ländern eine continnirliche Tendenz des Edel 
metall ah fluss es, so dass derjenige AVecliselcours, der für 
ein Metallgeldland die Verliistgrenze wäre, für das Papier 
geldland dem Paristande gleich zu achten ist, d. h. jenem 
Stande, der sich ergehen würde, wenn Empfänge und Ver 
pflichtungen im internationalen Handel im Gleichgewichte sind. 
Der rix])unkt, um welchen die Course oscilliren, ist nicht der 
Paristand, sondern das mathematische Pari ahziiglich aller 
Transportspesen für Edelmetall. 
Man könnte dem entgegenhalten, dass eine (Trenze für 
den ungünstigen Wechsel cours schliesslich doch dadurch ge 
geben sei, dass der Edelmetallvorrath des Papiergeldlandes 
endlich erschöpft werden müsse; dann aber sei weiterer Ab 
fluss der Edelmetalle nicht mehr möglich. Hier vergisst man 
jedoch, dass der Coursverlust, den ein Land beim Austausche 
seiner Wechsel Verpflichtungen gegen seine AVechselempfänge 
erleidet, durchaus nicht in Edelmetall sal dirt zu werden 
braucht, sondern, wie bereits einmal auseiiiandergesetzt wurde, 
sowohl nachträglich durch V erthpapiere oder Waarensen- 
düngen ausgeglichen oder auch in solcher Form vorher schon 
escomptirt werden kann. Es können also auch jene Länder, 
die kein Edelmetall selbst produciren, dauernd ungünstige 
Wechselcourse haben, nur kann bei diesen allerdings kein 
dauernder Edelmetallabfluss stattflnden. Bei den Productions- 
ländern der Edelmetalle aber ist selbstverständlich auch das 
Letztere recht wohl möglich, ja, wenn die Kdelmetallproduction 
einen grosseren Umfang erreicht, sogar noth wendig. 
Um die Verderblichkeit der durch die Zettelwirthschaft 
herbeigeführten Demonetisirung der Edelmetalle zu begreifen, 
halte man sich auch Folgendes vor Augen. Da in Folge dieser 
Demonetisirung, wie schon erwähnt, nicht nur das I’apiergeld 
im Verhältnisse zu den Edelmetallen, sondern das Edelmetall 
selbst innerhalb der Landesgrenzen im Verhältnisse zu den 
Edelmetallen auf dem Weltmärkte entwerthet ist; so ergibt 
sich dadurch, dass Jedermann, der an das hetreffende Land 
erkauft und dort Zahlung empfängt, die empfangenen Zah 
lungsmittel kostenfrei heimtragen kann, denn die Transj)ort- 
und Münzkosten, ja in der Regel noch ein kleiner Gewinn 
über dieselben hinaus, werden schon bei der Zahlung selbst
	        
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