Bahlbogen und Auszahlungslifte vom Hauptamte zu
beicheinigen. Der tatjächlidh ausgezahlte Barbetrag
ift vom Auszahler der Meldefjtelle in einer befjon-
deren Spalte nachzuweijen. Ueber den Empfang
feiftet der Empfänger auf der Auszahlungslifte felbit
Quittung. Bor der Auszahlung hat der Auszahler
der Meldejtelle die Gelegenheitsverdien]te und ver:
Täumten Rontrolltage zu verrechnen und die ent:
ipredhenden Beträge abzufeßen. Bei Gelegenheits-
verdienft muß fowohl deffen Gejamthöhe als auch
der abgefebte Betrag aus der Auszahlungslifte her-
vorgehen. Kann aus anderen Gründen (3. 5. Ber-
änderung im Familienjtand, Veränderung der Höhe
der Krifenunterftüßung infolge von neuen Ein-
nahmen Angehöriger) der in der MAuszahlungslifte
vorbereitete Betrag nicht gezahlt werden, fo {ft die
Bahlung zunächft auszufegen und eine Enticheidung
des Hauptamts herbeizuführen.
Sofort nach beendeter Zahlung ift die MAus-
zahlungslifte abzufchließen und dem Hauptamt oder
der Nebenftelle einzufenden, welche die Auszahlungs
ifte prüfen, in den 3ahlbogen (Spalte Empfangs-
beftätigung) einen Vermerk über Die geleiftete
Quittung aufnehmen und mit der Meldeftelle ab:
rechnen.
Bei der Durchführung der Kontrolle ift ficher-
zuftellen, daß der einzelne Arbeitslofe mindeftens
zweimal im Monat mit dem für ihn zuftändigen Ber
mittler des Hauptamtes oder der Nebenitelle in Ber:
bindung kommt.
VIa. Für die häufiger wiederkehrenden Ge{häftsvorgänge mit
formularmäßigem Inhalt find tunlichjt Bordrude ZU
verwenden. Die Vordrucke find in Din-Format zu
halten und, foweit fie für den inneren Dienftgebrauch
beftimmt find, möglichft gelocht zu befchaffen. Ieden
Nordruc in einer bejonderen Farbe zu halten, ericheint
nicht notwendig.
Bei der Beihaffung der Bordrude und der Aus:
wahl der Rapierforten ift jeder unnstige Aufwand zu
vermeiden. Als Anhalt hat das von der Reihsdrucerei
herausgegebene „Verzeichnis der für Behörden be-
jtimmten Bapiere“ zu dienen. Für Bordruce, die
beiderfeitig handjchriftlid oder mit der Mafjchine be:
ihrieben merbden, ijt die Verwendung eines weißen,
mittelfeinen Schreibpapiers im Quadratmetergewicht
von 68 bis 70 g (ähnlidhy dem Mufterblatt 8 des
erwähnten Mufterbuches) ausreichend. Bei einfeitig ZU
bejchreibenden Vordrucen kann 11. U, auch ein aerina-
mertigeres Rapier genügen.
Sm folgenden wird eine Neberficht über diejenigen
Bordruce gegeben, deren gleichförmige Bermendung in
allen Arbeitsämtern verlanat werden muß. Die Melde:
VI. Bordrude und Stempel.
a) Bordrude.
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