18
îiOinVEGEN — Sociales.
273
Schooner, 5 Dampf boote, 1‘56 Kanonenboote, zusammen angeblich mit
nur 358 Kanonen. Es sind gegen 30,000 Seeleute zwischen 30—60
Jahren in die Marinelisten eingetragen.
Sociales* Alle Norweger sind vor dem Gesetze gleich; Adel
existirt verfassungsmassig nicht mehr. Das Gesetz vom 1. Aug. 1821
bestimmte, dass die Steuerfreiheit mit dem Tode der damaligen Lehen
besitzer, die übrigen Vorrechte aber mit dem Tode der damals ge
borenen Adeligen aufhören sollten. Nur 15 Geschlechter, von denen
überdies seitdem ein Theil ausgestorben, nahmen die nach dem Ge
setze von 1824 znlassigen Vorrechte, blos in der Führung eines
adeligen Namens und Wappens bestehend, in Anspruch.
Das Storthing schaffte 1839 auch die Zünfte ab; Beschrän
kungen der Gewerbsfreiheit sind für immer als unzulässig erklärt.
Norwegen zeigt, ebenso wie die Schweiz, was ein Land, selbst
bei äusserst ungünstigen Naturverhältnissen, vermittelst zweckmässiger
volksthümlicher (democratischer) Einrichtungen werden kann. Der Bo
den ist, schon in Folge der Rauheit des Climas, sehr wenig frucht
bar. Das jährlich in Anbau gebrachte Ackerland wird auf 418,000
Tonnen oder norweg. Morgen geschätzt, d. h. auf nur ungefähr 29
geogr. Quadr.-Meilen. Das gesammte urbare Ackerland beträgt bei
läufig das Vierfache dieser Summe, also noch nicht 120 Q.-Meil. von
mehr als 5800! Die Getreideproduction ist bei weitem unzureichend;
in gewöhnlichen Jahren müssen 800,000, in schlimmen selbst 1’200,000
Tonnen Getreide eingeführt werden. Dabei besteht die im Inlande
gewonnene Frucht mehr als zur Hälfte blos aus Hafer. — Es fehlt
an Gewerbsindustrie; es mangeln die Arbeiter dazu, es mangeln die
Capitalien, es fehlt an Strassen in dem von Natur unwegsamen und
dünn bevölkerten Lande. So sind denn die Norweger vorzugsweise
auf Seefahrt und Fischfang hingewiesen. Die ärmliche Lebensweise
aber hat die hässliche Krankheit des Aussatzes [Lepra, Elephantiasis
orienialis) und im Norden den Scorbut zur Folge.
Als Norwegen 1814 die Selbständigkeit erlangte, war sein Zu
stand in jeder Hinsicht äusserst elend. Jetzt bietet sich ein anderes
Bild dar. Wir haben vorhin geschildert, mit welchen Anstrengungen
und welchem Erfolge die Finanzlage des Staats umgestaltet ward.
Dabei versäumte es die (von der Bureaucratie mit Uebermuth so ge
nannte) „Bauernherrschaft“ des Storthings nicht, das materielle Wohl
der Einzelnen, ja sogar Kunst und Wissenschaft zu fördern.
Die (von bewussten und unbewussten Förderern des Rückschritts
so sehr getadelte) Theilbarkeit der grossen Güter ist auch in Nor
wegen eingeführt, und hat auch hier ihre heilsamen Wirkungen als
Mittel zur Hebung des Volkswohlstandes sichtlich erprobt. Schon im
Jahre 1821 erliess der Storthing ein Gesetz über erbliche Theilungen
der Aeckor. Selbst die ungetheilten Gemeindegüter sollten freies Pri
vateigenthum werden, denn auch diese Art historischen Communismus
führt zur Vernachlässigung der Bodencultur. Viele grossen Güter
wurden parcellirt. Der Staat selbst parcellirte und verwandelte die
ihm gehörenden Pachtgüter in freies Eigenthum, wodurch die Zahl der