fullscreen: Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

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îiOinVEGEN — Sociales. 
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Schooner, 5 Dampf boote, 1‘56 Kanonenboote, zusammen angeblich mit 
nur 358 Kanonen. Es sind gegen 30,000 Seeleute zwischen 30—60 
Jahren in die Marinelisten eingetragen. 
Sociales* Alle Norweger sind vor dem Gesetze gleich; Adel 
existirt verfassungsmassig nicht mehr. Das Gesetz vom 1. Aug. 1821 
bestimmte, dass die Steuerfreiheit mit dem Tode der damaligen Lehen 
besitzer, die übrigen Vorrechte aber mit dem Tode der damals ge 
borenen Adeligen aufhören sollten. Nur 15 Geschlechter, von denen 
überdies seitdem ein Theil ausgestorben, nahmen die nach dem Ge 
setze von 1824 znlassigen Vorrechte, blos in der Führung eines 
adeligen Namens und Wappens bestehend, in Anspruch. 
Das Storthing schaffte 1839 auch die Zünfte ab; Beschrän 
kungen der Gewerbsfreiheit sind für immer als unzulässig erklärt. 
Norwegen zeigt, ebenso wie die Schweiz, was ein Land, selbst 
bei äusserst ungünstigen Naturverhältnissen, vermittelst zweckmässiger 
volksthümlicher (democratischer) Einrichtungen werden kann. Der Bo 
den ist, schon in Folge der Rauheit des Climas, sehr wenig frucht 
bar. Das jährlich in Anbau gebrachte Ackerland wird auf 418,000 
Tonnen oder norweg. Morgen geschätzt, d. h. auf nur ungefähr 29 
geogr. Quadr.-Meilen. Das gesammte urbare Ackerland beträgt bei 
läufig das Vierfache dieser Summe, also noch nicht 120 Q.-Meil. von 
mehr als 5800! Die Getreideproduction ist bei weitem unzureichend; 
in gewöhnlichen Jahren müssen 800,000, in schlimmen selbst 1’200,000 
Tonnen Getreide eingeführt werden. Dabei besteht die im Inlande 
gewonnene Frucht mehr als zur Hälfte blos aus Hafer. — Es fehlt 
an Gewerbsindustrie; es mangeln die Arbeiter dazu, es mangeln die 
Capitalien, es fehlt an Strassen in dem von Natur unwegsamen und 
dünn bevölkerten Lande. So sind denn die Norweger vorzugsweise 
auf Seefahrt und Fischfang hingewiesen. Die ärmliche Lebensweise 
aber hat die hässliche Krankheit des Aussatzes [Lepra, Elephantiasis 
orienialis) und im Norden den Scorbut zur Folge. 
Als Norwegen 1814 die Selbständigkeit erlangte, war sein Zu 
stand in jeder Hinsicht äusserst elend. Jetzt bietet sich ein anderes 
Bild dar. Wir haben vorhin geschildert, mit welchen Anstrengungen 
und welchem Erfolge die Finanzlage des Staats umgestaltet ward. 
Dabei versäumte es die (von der Bureaucratie mit Uebermuth so ge 
nannte) „Bauernherrschaft“ des Storthings nicht, das materielle Wohl 
der Einzelnen, ja sogar Kunst und Wissenschaft zu fördern. 
Die (von bewussten und unbewussten Förderern des Rückschritts 
so sehr getadelte) Theilbarkeit der grossen Güter ist auch in Nor 
wegen eingeführt, und hat auch hier ihre heilsamen Wirkungen als 
Mittel zur Hebung des Volkswohlstandes sichtlich erprobt. Schon im 
Jahre 1821 erliess der Storthing ein Gesetz über erbliche Theilungen 
der Aeckor. Selbst die ungetheilten Gemeindegüter sollten freies Pri 
vateigenthum werden, denn auch diese Art historischen Communismus 
führt zur Vernachlässigung der Bodencultur. Viele grossen Güter 
wurden parcellirt. Der Staat selbst parcellirte und verwandelte die 
ihm gehörenden Pachtgüter in freies Eigenthum, wodurch die Zahl der
	        
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