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völligen Unabhängigkeit der Localbehörden von der Regierung, war
jene Gleichmäßigkeit schwer zu erzielen. Noch mehr wurde die Ope-
ration durch das bekannte Selbstständigkeits. und Unabhängigkeits—
gefühl des Briten erschwert. Sein Haus als „Burg“ betrachtend,
in der er unumschränkter Herr und die selbst den höchsten Behörden
unnahbar, nicht gewohnt noch geneigt, über seine Privatverhältnisse
irgend Jemandem Auskunft zu geben, erschien ihm der Beamte,
der in sein Haus drang und ihm genaue Angaben über seine eigenen
und die persönlichen Verhältnisse seiner Augehörigen abforderte, als
ein Störenfried, der sein unnahbares Heiligthum schände, während
er in dessen Forderung eine continentale Polizeimaßregel sah, mit
der er bis dahin nicht vertraut gewesen. Dem in der Deeentra⸗
lisation gelegenen Uebelstande wurde jedoch durch die Anstellung
der eigenen Pnumerators (Aufzähler) abgeholfen, und über die
besondern Bedenklichkeiten des um Auskunft ersuchten Briten siegte
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wendigkeit des Census erkennen ließ. Sein Widerstreben gegen diese
Befragung schwand immer mehr, und bei den späteren Volksauf-
nahmen hatten die Beamten nirgends mehr über Unwillfährigkeit
zu klagen, so daß jene Klausel der Zählungsbill, welche die Ver—
weigerung der geforderten Auskunft mit einer ziemlich harten Strafe
belegte, nur höchst selten zur Anwendung gelangt.
Die festländischen Staaten folgten, die einen früher, die andern
später, dem Beispiel Englands; doch umfaßt diese Buchführung
über die Bevölkerung, wie wir den Census wohl nennen dürfen,
noch nirgends einen so bedeutenden Zeitraum, als in Großbritannien,
wenn er auch in manchen festländischen Staaten schon öfter als dort
ausgeführt wurde. So z. B. in den deutschen ZSollvereinsstaaten,
wo seit 1834 dreijährige Volkszählungen angeordnet sind und die
zehnte bereits am 3. December 1861 ausgeführt wurde; diese zehn
Zählungen umfassen jedoch zusammen nicht einen dreißigfährigen
Zeitraum. In Frankreich, dessen Bevölkerung jedes fünfte Jahr
gezählt wird, datiren die Zählungen eigentlich erst von 1836, da
jene von 1806, 1811, 1821 und selbst die von 1831, den wissen.
schaftlichen und practischen Anforderungen, welche an diese schwierige