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AVECHSELBESTAND AUF 31. DEZEMBER
(in 1000 Franken)
Inlandwechsel
Kapital Fr.
1906
1907
1908
1909
1910
1911
Gruppe I . . . . 500,000
8,764
8,467
5,743
6,190
6,153
6,352
Gruppe II 500,001—1,000,000
22,420
17,296
22,531
24,026
21,780
19,953
Gruppe III 1,000,001—5,000,000
84,428
94,265
98,568
84,930
89,285
66,472
Gruppe IV . . über 5,000,000
31,707
33,875
26,884
44,719
46,257
82,866
Total ....
147,319
153,903
153,726
159,865
163,475
175,643
A uslandwechsel
4,851
4,700
8,719
15,292
12,116
12,419
in % der Inlandweehsel ....
3,3
3,1
5,6
9,6
7,4
7,1
Was die Bedingungen anbetrifft, welche die Lokal- und Mittelbanken
in ihren Statuten und Geschäftsregiementen für das Wechseldiskont
geschäft aufstellen, zeigt sich, äusserlich kein grosser Unterschied zum
Wechselgeschäft der Grossbanken. Das Diskontgeschäft erstreckt sich
darnach über Wechsel, die aus einem reellen Verkehr stammen, meistens
mindestens zwei als solid anerkannte Unterschriften tragen und innert einer
bestimmten Zeit (3 bis 6 Monate) fällig sein müssen. Eigenwechsel solider
Schweizerbanken werden meist mit ihrer alleinigen Unterschrift diskontiert.
Oft kommt die Bestimmung vor, dass die zweite Unterschrift durch Wechsel
bürgschaft beigebracht werden kann oder es kann die Sicherheit durch
faustpfändliche Hinterlage solider Wertpapiere oder in Form von gewöhn
licher Bürgschaft geleistet werden. Ausnahmsweise findet sich auch die
Bestimmung, dass von soliden, im Handelsregister eingetragenen Firmen,
sowie von Akkreditierten Wechsel ohne eine zweite Unterschrift zum Diskont