Metadata: Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

46 
AVECHSELBESTAND AUF 31. DEZEMBER 
(in 1000 Franken) 
Inlandwechsel 
Kapital Fr. 
1906 
1907 
1908 
1909 
1910 
1911 
Gruppe I . . . . 500,000 
8,764 
8,467 
5,743 
6,190 
6,153 
6,352 
Gruppe II 500,001—1,000,000 
22,420 
17,296 
22,531 
24,026 
21,780 
19,953 
Gruppe III 1,000,001—5,000,000 
84,428 
94,265 
98,568 
84,930 
89,285 
66,472 
Gruppe IV . . über 5,000,000 
31,707 
33,875 
26,884 
44,719 
46,257 
82,866 
Total .... 
147,319 
153,903 
153,726 
159,865 
163,475 
175,643 
A uslandwechsel 
4,851 
4,700 
8,719 
15,292 
12,116 
12,419 
in % der Inlandweehsel .... 
3,3 
3,1 
5,6 
9,6 
7,4 
7,1 
Was die Bedingungen anbetrifft, welche die Lokal- und Mittelbanken 
in ihren Statuten und Geschäftsregiementen für das Wechseldiskont 
geschäft aufstellen, zeigt sich, äusserlich kein grosser Unterschied zum 
Wechselgeschäft der Grossbanken. Das Diskontgeschäft erstreckt sich 
darnach über Wechsel, die aus einem reellen Verkehr stammen, meistens 
mindestens zwei als solid anerkannte Unterschriften tragen und innert einer 
bestimmten Zeit (3 bis 6 Monate) fällig sein müssen. Eigenwechsel solider 
Schweizerbanken werden meist mit ihrer alleinigen Unterschrift diskontiert. 
Oft kommt die Bestimmung vor, dass die zweite Unterschrift durch Wechsel 
bürgschaft beigebracht werden kann oder es kann die Sicherheit durch 
faustpfändliche Hinterlage solider Wertpapiere oder in Form von gewöhn 
licher Bürgschaft geleistet werden. Ausnahmsweise findet sich auch die 
Bestimmung, dass von soliden, im Handelsregister eingetragenen Firmen, 
sowie von Akkreditierten Wechsel ohne eine zweite Unterschrift zum Diskont
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.