Full text: Der finanzielle Aufbau der deutschen industriellen Aktiengesellschaften in den Jahren 1901 bis 1910

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6. Sonstiger Maschinenbau. 
Tabelle 12. 
Die Anzahl der Gesellschaften nimmt in der Untersuchungszeit von fünf auf sieben zu; 
auch hier läßt die geringe Anzahl Besonderheiten einzelner Gesellschaften in der Zusammenstellung 
stark hervortreten. 
Dies zeigt sich z. ß. bei dem eigenen Kapital, dessen Höhe im Durchschnitt 135,9 °/o des 
Aktienkapitals hauptsächlich auf den sehr hohen Reserven einer Gesellschaft 1 beruht, die nach der 
Art ihres Betriebes und der dadurch bedingten Vermögensverteilung sich gar nicht in den Rahmen 
der Gesellschaften für Maschinenbau einpaßt, zu denen sie die deutsche gewerbliche Betriebsstatistik 
von 1907 zählt. 
Das fremde Kapital beläuft sich auf durchschnittlich 32,8 °/ 0 des eigenen Kapitals, wovon 
auf die langfristigen Schulden, die 11,6 °/ 0 des Aktienkapitals betragen, 8,6 °/ 0 entfallen. Auch in 
den einzelnen Jahren überwiegen stets die kurzfristigen Schulden. Den höchsten Prozentsatz an 
fremdem Kapital weist mit 40,8 °/ 0 das Jahr 1903, den niedrigsten mit 23,7 °/ 0 das Jahr 1905 auf. 
Das produzierende Vermögen setzt sich durchschnittlich zusammen aus 26,0 °/ 0 . produzie 
rendem Anlagevermögen und 74,0 °/ 0 Betriebsvermögen einschließlich 20,1 °/ 0 an Vorräten. Der 
Anteil des Betriebsvermögens nimmt vom Jahre 1902 ab, mit Ausnahme des Jahres 1908, in dem 
die Anzahl der Gesellschaften um eine wächst, ständig zu; dagegen, zeigt sich von 1901 auf 1902 
eine starke Abnahme. 
Der Anteil der Wertpapiere und Beteiligungen am Gesamtvermögen ist in den einzelnen 
Jahren ziemlich gleichmäßig; im Ganzen wächst er etwas; durchschnittlich beträgt er 9,0 °/ 0 des Ge 
samtvermögens und 28,6 °/ # des Gesamtanlagevermögens. 
Die Abschreibungen belaufen sich auf 2,9 °/ 0 des Gesamtvermögens. 
Die Liquidität sowohl wie das Verhältnis des dauernd verfügbaren Kapitals zum Gesamt 
anlagevermögen sind hoch; erstere beträgt 4,40, letzteres 2,26. 
IV. Elektrizitätsindustrie. 
Die Aktiengesellschaften der Elektiizitätsindustrie wurden nach folgenden Klassen und 
Arten getrennt: 
1. elektrotechnische Industrie. 
a) Akkumulatorenbau, einschließlich Instandhaltung von Akkumulatoranlagen. 
b) Kabelindustrie, zu der die Herstellung aller Arten Kabel und Leitungsdrähten gehört. 
c) Elektrizitätsmaschinen- und Apparatebau, zu dem die Herstellung sämtlicher Elektrizitäts 
maschinen und -Apparate, wie Generatoren, Schaltapparaten, Telephonen usw., zu zählen ist. 
d) Gemischte Elektrizitätsindustrie, bei der mehrere oder alle Arten der Elektrizitätsindustrie 
in den einzelnen Gesellschaften vereinigt sind. 
2. Elektrizitätserzeugung. 
a) Reine Elektrizitätswerke, d. h, Gesellschaften, die für ein zusammenhängendes Gebiet mit 
nur einem Werk oder mehreren im Betrieb eng miteinander verbundenen Werken unter 
gemeinsamer Verwaltung elektrischen Strom erzeugen. 
b) Elektrizitätserzeugung verbunden mit Finanzierung von Elektrizitätsunternehmungen, wo 
zu die Gesellschaften 2 gerechnet sind, die Elektrizitätswerke besitzen, und zwar meist 
mehrere mit räumlich nicht zusammenhängenden Wirkungskreisen, daneben sich in aus 
gedehntem Maße zum Teil als hauptsächlicher Zweck des Unternehmens auf dem Gebiete 
der Beteiligung an Elektrizitätsunternehmungen aller Art und ihrer Finanzierung betätigen. 
1. Elektrotechnische Industrie. 
a) Akkumulatorenbau. 
Tabelle 13. 
Die Anzahl der Gesellschaften ist sehr klein; sie beträgt in den ersten neun Jahren zwei, 
1910 nur noch eine Gesellschaft. Während aber die eine der Gesellschaften sich günstig entwickelt, 
geht die zweite ihrem Konkurs entgegen; wie groß die Unterschiede zwischen den beiden Gesell 
1) Deutsche GasglühUcht-A.-G. z. B. ult. Juni 1910: Vorräte 3,12 Mill. Mk., produzierendes Anlagevermögen 
1,32 Mill. Mk. 
2) Zwei der zu den Elektrizitätserzeugungs - und Finanzierungsunternehraungen gerechneten Gesellschaften 
weisen keine eigenen Elektrizitätswerke auf, sind also genau genommen nicht zu den industriellen Aktiengesellschaften 
zu zählen; jedoch läßt ihre Ähnlichkeit ihrem Zwecke und der Art und Höhe ihrer Effekten und Beteiligungen nach 
mit den übrigen Gesellschaften diese Ausnahme als berechtigt erscheinen. Die beiden Gesellschaften sind die „Elek 
trische Licht- und Kraftanlagen-A. - G.“ und die „Gesellschaft für Elektrische Unternehmungen (Berlin)“.
	        
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