Full text : Das Baugewerbe in der Volks-, Berufs- und Betriebszählung von 1925

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tl
83800 BETRIEBSLEITER
/ 8600 MITHELFENDE
, ANGEHÖRIGE
4
20900 KAUFMÄNNISCHE
ANGESTELLTE
"4900 TECHNIICHE
ANGESTELLTE

Schaubild 15. Das Personal im Hoch-, Eisenbeton- und
Tiefbaugewerbe.

In der Gruppe der Betriebsleiter sind zunächst alle Personen
nachgewiesen, die man als „Selbständige“ zu bezeichnen pflegt: die
Leiter auf eigene Rechnung. Die Leiter kleiner Maurer- und Zimmereibetriebe
 sind dabei zunächst ohne Unterschied neben die
Inhaber großer Baufirmen gestellt. Sodann sind in diese Gruppe
auch alle beamteten Betriebsleiter aufgenommen: Direktoren von
Baugesellschaften, Filialleiter und dergleichen. Die Grenze zwischen
dieser Gruppe und der folgenden Gruppe der Angestellten wird
dadurch fließend.
In die Gruppe der mithelfenden Angehörigen sollten nach den
Anleitungen des Gewerbebogens nur solche Familienmitglieder aufgenommen
 werden, die im Betriebe „nur helfend“ tätig sind. Im
Baugewerbe wird man jedoch annehmen können, daß die hier aufgeführten
 Personen, zumal es sich fast nur um Männer handelt, vollwertige
 Arbeitskräfte sind und den Angestellten und Arbeitern ohne
weiteres gleichgestellt werden können.
Unter dem Verwaltungspersonal sind alle Verwaltungs- und
Bürohilfskräfte nachgewiesen: Schreiber, Buchhalter, Kontoristen
und dergleichen mehr. Im technischen Personal sind in erster Linie
Ingenieure, Architekten, Werkmeister enthalten. : Sodann sind auch
            
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