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Betriebsgrößenklassen ergeben sich . naturgemäß . erhebliche Ab-
weichungen von diesem Durchschnitt. In den kleinen Betrieben
nimmt die Zahl der Betriebsleiter und ihrer mithelfenden Angehörigen
verhältnismäßig viel Raum ein. Je mehr man vom Kleinbetriebe
aus in die oberen Betriebsgrößenklassen vorgeht, desto mehr werden
jedoch diese beiden Personengruppen zurückgedrängt und desto
breiteren Raum nehmen die Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte) ein.
In der Größenklasse der Alleinbetriebe handelt es sich aus-
schließlich um alleinarbeitende Betriebsleiter, und zwar um Selb-
ständige. Filialleiter in abhängiger Stellung, ebenso allein arbeitende
selbständige Betriebsleiter, die Motoren verwenden, sind nicht in
dieser Größenklasse, sondern bei. den „Betrieben mit bis 5. Personen“
nachgewiesen. In den übrigen Kleinbetrieben (mit bis 5 Personen)
machen die Betriebsleiter und ihre Angehörigen noch über ein Drittel
des Gesamtpersonals aus; fast zwei Drittel sind Arbeitnehmer. Bei
den Mittel- und Großbetrieben sinkt der Anteil der Betriebsleiter
allmählich bis auf 0,8 % in der obersten Größenklasse herab, während
gleichzeitig der der Arbeitnehmer auf 99,7 % steigt.
Von der Gesamtzahl der ermittelten Betriebsleiter entfällt weit
mehr als die Hälfte auf die Größenklasse der Allein- und Klein-
betriebe (Maurer-, Zimmereibetriebe usw.). In Großbetrieben (über
50 Personen) finden sich nur noch 6300 Betriebsleiter. Geht man in
der Stufenleiter der Größenklassen noch weiter, so bleiben in den
Betrieben mit über 200 Personen noch etwa 950, in den Betrieben mit
über 500 Personen noch etwa 240 und in den Betrieben mit über
L000 Personen noch rund 110 Betriebsleiter übrig.
Mehr als die Hälfte aller mithelfenden Familienangehörigen
(4900) ist in den Kleinbetrieben (mit bis 5 Personen) nachgewiesen
worden. Auch in Mittelbetrieben ist noch eine größere Anzahl
(3300) solcher Personen festgestellt worden; auf Großbetriebe
kommen nur noch etwa 380 mithelfende Angehörige.
Rund zwei Drittel des ganzen Verwaltungs-, Büro- und kauf-
männischen Personals entfallen auf die Großbetriebe (mit über 50 Per-
sonen), rund ein Drittel entfällt auf die Mittelbetriebe (mit 11 bis
50 Personen). In Kleinbetrieben werden naturgemäß nur wenige
Angestellte beschäftigt, da die notwendigen Verwaltungsarbeiten in
der Regel vom Betriebsleiter selbst oder von seinen Angehörigen
ausgeführt werden. Bei der Zahl der technischen Angestellten
Das Baugewerbe.