Full text : Das Baugewerbe in der Volks-, Berufs- und Betriebszählung von 1925

a

als die Hälfte der einzelnen Baunebengewerbszweige, oft zwei Drittel
oder drei Viertel, als Handwerk zu bezeichnen sind. Geht man von
der 10-Personen-Grenze noch eine Stufe weiter und rechnet die Hälfte
der Größenklasse der Betriebe mit 11 bis 50 Personen auch noch

ALLEINSETRIEBE

KLEINBETRIEBE
8/1 $ DERJSONEN

KLEINERE

x
ERÖNERE

“TELBETRIEBE
be 10 DER (ONEN

MÜTELBETRIEBE
11-50 DERJSJONEN

7ROHAF FA 200 PERS.
SEBE ER 200 DERL

TRIEBE v
‚SE X DURCHICHNÄT
OHNE Mi 7 IS PROZENT
VERWENDUNG MOTORÜICHER
KOT

Schaubild 26. Die mit Kraftmaschinen ausgerüsteten
Baubetriebe (Hoch-, Eisenbeton- und Tiefbau).

zum Handwerk, so bleiben nur noch kleine Teile für die Industrie
übrig. Von den in den einzelnen Zweigen der Baunebengewerbe
beschäftigten. Personen lassen sich nach dieser Grenzziehung
rechnen auf reine Handwerkszweige: ‘“ Handwerk Industrie
Glasergewerbe ........ 20 700 1400
Ofensetzergewerbe . 17 300 1700
Schornsteinfegergewerbe ......... 9'900 —
überwiegend Handwerkszweige:
Klempnergewerbe ....

89 800 26100
            
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