2. Das Glasergewerbe.
Das Glasergewerbe, die Gewerbeart: XVIII 3a der amtlichen
Statistik, zählt 9800 Betriebe mit 22100 Personen. Bei der über-
wiegenden Mehrzahl dieser Betriebe und Personen handelt es sich
um Kleinbetriebe: 9200 Betriebe mit 16 400 Personen. In dieser Zahl
sind 3800 Alleinbetriebe einbegriffen. Die Mittelbetriebe (580 mit
5400 Personen) treten nur wenig, die Großbetriebe (3 mit 270 Per-
sonen) fast gar nicht in Erscheinung. Das Glasergewerbe ist also
gain typisch kleingewerblicher, handwerklicher Gewerbezweig.
Trotz dieses kleingewerblichen Charakters gewinnt doch die
Motorenverwendung größere Geltung. Das Glasergewerbe ist eines
der vielen dezentralisierten Gewerbe, die dank der elektrotech-
nischen Fortschritte zur Verwendung von Kleinmotoren übergehen
konnten. Rund der vierte Teil der Glasereien (2300) hat Motoren,
also ein ebenso großer Anteil wie im Gesamtdurchschnitt von
Industrie und Handwerk. Die Leistung der verwendeten Motoren
beläuft sich in diesen Motorenbetrieben auf 11 500 Pferdestärken.
Auf 100 Personen kommen also 52 Pferdestärken, mehr als sonst in
einem Zweige des Baugewerbes und der Baunebengewerbe. Von
den genannten motorischen Leistungen entfallen 10 900 Pferdestärken
auf Elektromotoren und nur gegen 600 Pferdestärken auf sonstige
Kraftmaschinen.
Das Personal der Glasereibetriebe ist etwa zur Hälfte Eigenper-
zonal (Betriebsleiter und ihre mithelfenden Angehörigen). Es wurden
gezählt: Betriebsleiter ...... 9 400
Mithelfende Angehörige . ‚. 1400
Zusammen . .. 10800
Kaufmännisches Personal ......0. 620
Technisches Personal .. nm 120
Gehilfen und Arbeiter. . ...... 10600
Zusammen rund .'.. 11300
Von den Frauen, die in der Glaserei Verwendung finden, entfällt
etwa die Hälfte auf die Gruppe der mithelfenden Angehörigen. Gezählt
wurden: Betriebsleiterinnen ....°:..- 300
Mithelfende Angehörige . . 630
Kaufmännische Angestellte 330
Arbeiterinnen .......-. ;„ ..... 150
Zusammen rund .... 1400