frühzeitig die Bande des Octrois; es wurde der Kompanie sehr
schwer, ihr Monopol in Holland fest zu behaupten!). Die vielen,
eine große Selbständigkeit genießenden Kammern und das Auftreten
von Außenseitern erschwerten den gemeinsamen Betrieb und
die sichere Handhabung des Tranverkaufes. Nur Amsterdam, das
an der Ausrüstung und dem Fang der Kompanie mit etwa 50%
des Ganzen beteiligt war, stand fest zu dem Octroi, der wenigstens
das Gute hatte, die innere Konkurrenz durch Preiskonventionen
und Kontingentierung der Fangergebnisse auszuschalten?). Für
Fischbein, das diesen Abmachungen nicht unterlag, bestanden einzelne
Verabredungen; ein Zentralkontor in Amsterdam regelte den
Gang des Umsatzes dieses Artikels. Obwohl jede Kammer sonst
für sich arbeitete, bestand doch eine gewisse Interessengemeinschaft ;
wenn einmal, was beim Verkauf von Tran vorkam, die getroffenen
Abreden verletzt wurden, so rührte das z. T. von dem Mißtrauen
her, das die kleinen Kammern gegen die große Amsterdamer hegten?).
Schon in der Mitte der 1630er Jahre fand der Octroi wenig
Beachtung mehr. Jm Jahre 1632 fuhr von Delfshaven ein Schiff,
für die dänische Island-Kompanie ausgerüstet, zur Fahrt nach Island
usw. und von da mit Tran nach Kopenhagen, von hier nach
Danzig und dann mit Retourladung nach Holland zurück. Das
war schon ein schwerer Verstoß gegen das Tranmonopol, das die
Noordsche Kompanie beanspruchte und das die Verschiffung von
Tran durch Niederländer unter Umgehung der Kompanie ausschloß.
Im nächsten Jahre verboten deshalb die Generalstaaten auf
Ersuchen der Kompanie das Vermieten von Schiffen an fremde Gesellschaften
zum Walfischfang. Darauf errichteten 1634 Rotterdamer
und Delfshavener Kaufleute eine Island-Kompanie für den
Walfischfang; erst als Dänemark sich über solche Ausrüstungen
beschwerte, hörte das auf%). Seit 1635 traten aber verschiedene
Konkurrenten der Noordsche Kompanie auf, die, von den Staaten
von Holland gestützt, den Octroi der Kompanie offen bestritten
N van Brakel, Handelscomp., S. 47.
23) van Brakel, Ebenda,S.1278 ff.
3) van Brakel; Handelscomp., S. 296/£.
4) Bijlsma, Oud-Rott. Groenil., S. 2104f. vgl. Kernkamp, Verslag,
S. 212. Noch 1660 entstand zwischen Frankreich und Holland ein Streit, da
die französische Compagnie du Nord in Holland Schiffe angekauft hatte, die dem
Walfischfang dienen sollten (Elzinga,‚, S. ı61 ff.).
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