thumbs : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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2.  Kautschuk  und  Guttapercha,  roh,  sowie
auch  Kautschukabfälle,  zur  Verwendung  als
Fabrikate  unbrauchbar,  für  das  Pud
Abfälle  von  Gummiwaren  in  oder  ausser  Verbindung ­
  mit  anderem  Material,  nur  als  Rohmaterial  zur  Verarbeitung ­
  in  Fabriken  verwendbar  —  nach  Art.  87,  P.  2
(C.  97,  Nr.  22  006).
3.  Weihrauch,  gewöhnlicher;  Manna,  Stinkasant,
Eiweissstoff,  für  das  Pud
Da  das  aus  dem  Ausland  eingeführte  Erzeugnis,  bestehend ­
  in  Eigelb,  das  von  dem  Eiweiss  getrennt  ist,
von  den  Zollämtern  nicht  gleichmässig  tarifiert  wird,  so  hat
das  Zolldepartement  erläutert,  dass  unter  dem  in  Art.  87,  P.  3
genannten  Eiweissstoff  Stoffe  zu  verstehen  sind,  die  in  chemischer ­
  Hinsicht  eine  besondere  Klasse  von  organischen
(Stickstoff-)  Verbindungen  darstellen,  zu  denen  u.  a.  auch
das  Eigelb  und  das  Eiweiss  gehören,  und  dass  diese  aus  ihrem
natürlichen  Zustand  ausgeschiedenen  (voneinander  getrennten)
Erzeugnisse,  die  hauptsächlich  in  der  Technik  Verwendung
finden,  daher  nach  Art.  87,  P.  3,  zu  verzollen  sind  (C.  09,
Nr.  12  518).
4.  graue  Ambra,  Tolubalsam  und  Perubalsam,
Styrax,  Benzoeharz;  wohlriechende  Harze,  zur
Herstellung  von  Wohlgerüchen,  für  das  Pud  .  .
Das  wohlriechende  Harz  Myrrhe,  das  bei  der  Herstellung ­
  von  Parfümerien  Verwendung  findet  —  nach  Art.  87,
P.  4  (C.  07,  Nr.  626).
Durch  Ukas  des  Dirigierenden  Senats  von  1907,  Nr.  11  897,
ist  die  Hinzurechnung  des  Harzes  Myrrhe  laut  C.  07,
Nr.  626,  zur  Gruppe  der  wohlriechenden  Harze  gebilligt
worden  (C.  09,  Nr.  5962,  P.  14).
5.  Kampfer:
a)  roh,  für  das  Pud
b)  gereinigt,  für  das  Pud
88.  Gummi  elasticum  (Kautschuk  und  Guttapercha),
zugerichtet  und  verarbeitet:
1.  Weichkautschuk:
a)  in  Blättern,  Tafeln,  Fäden  und  Lösung;
Waren,  ausser  den  besonders  genannten,
ohne  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
für  das  Pfund
b)  Waren,  ausser  den  besonders  genannten,
in  Verbindung  mit  anderen  Materialien;
Kautschukleinwand,  für  das  Pfund  .  .
2.  Hartkautschuk:
a)  unbearbeitete  Blätter,  Tafeln,  Stangen,
Röhren  etc.,  für  das  Pfund

1,50  ß
3,—  R

12—  R
0,90  R
5,-  R
0,20  R
0,30  R
0,20  R
            
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