Full text: Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

waren. Dieses Moment spielt in der Preispolitik der Kartelleitung 
eine sehr wichtige Rolle und darf daher nicht unterschätzt wer- 
den. Daß die Kartelle eine Einschränkung des freien Wettbewerbs 
herbeiführen, steht fest, aber eine solche Einschränkung liegt im 
Wesen jeder Regelung, ob sie nun vom Staate oder durch Selbst- 
hilfe der Interessenten angebahnt wird. Das Mittel scheint mir 
also kein spezifisches zu sein“. Grunzel läßt daher in seiner Be- 
zriffsbestimmung das Merkmal der Monopoltendenz außer Acht 
ınd kommt zu folgender Definition: Unter Kartell versteht man 
„eineauf dem Wege freien Übereinkommens ge- 
schaffene Vereinigung von selbständigen Un- 
ternehmungen mit gleicher Interessengemein- 
schaft zum Zweck gemeinsamer Regelung der 
Produktion und des Absatzes“. (S. 33). Zur Er- 
reichung dieses Zweckes mag eine Monopolstellung als Ideal vor- 
schweben, es genüge aber vollständig, wenn die vereinigten Firmen 
in der Lage seien, den Markt im Sinne der beabsichtigten Rege- 
lung zu beeinflussen. 
Tschierschky übernimmt in seiner Schrift „Kartell und 
Trust“, Göttingen 1903, die Definition Grunzels, Dabei ist er 
selbst überzeugt, daß in der Praxis der Inhalt des Begrifis ein 
Nießender ist und eine wissenschaftliche Definition wie die Grun- 
zels nur Führerdienste tun kann. Selbstzweck der Kartelle könne 
nicht die monopolistische Gewinnpolitik sein, sondern die Möglich- 
keit sich eine den Produktionskosten entsprechende Rentabilität zu 
sichern. 
Von großer Bedeutung sind die Verhandlungen des Vereins 
für Sozialpolitik in Mannheim 1905, Im allgemeinen wurden die 
Kartelle als eine notwendige durch die wirtschaftliche Entwicklung 
bedingte Erscheinung, als positive Faktoren des Wirtschaftslebens 
aufgefaßt. 
Kommerzienrat Kirdorf spricht davon, daß der 
Endzweck der Kartelle nicht in einer Erhöhung der Preise be- 
stünde, sondern in der Erzielung angemessener Preise. Zwar 
zei eine gewisse Monopolstellung notwendig, sonst erfülle eben das 
Syndikat seinen Zweck nicht, den Preis zu regeln, wie es die Be- 
dürfnisse ergeben. „Wenn aber die Syndikate wirtschaftlich ihre 
Macht durch ihr Monopol ausüben, so reguliert sich ein Miß- 
brauch von selbst,“ (S. 276). Auch Regierungsrtat 
Völcker, der zu Beginn der vierten Sitzung das Wort ergreift,
	        
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