Full text : Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

seines eigenen Wesens als die seinen Bestrebungen am meisten entsprechende
 Form geschaffen hat“®).
Bei freiem Wettbewerb, d. h. „wenn jedermann vollständig unbehindert
 ist, sowohl die Beschäftigung, die er passend findet zu
wählen, wie auch dieselbe, so oft er es für angemessen hält, zu verändern“
 (Definition von Adam Smith) werde die Konkurrenz zum
allgemeinen Ordnungsprinzip der ganzen Wirtschaft. Denn der
freien Konkurrenz‘ wohne eine selbstregulierende Kraft inne, die
dem Gemeinwohl diene, da sie eine Güterversorgung zu möglichst
niedrigen Preisen gewährleiste. Die Lehre der klassischen Nationalökonomie
 war: dort, wo das Angeboi zu gering ist und die Preise
dadurch im Verhältnis zu den Kosten zu hoch sind, wird durch die
reiche Verdienstmöglichkeit neue Konkurrenz angelockt. Diese vermehrt
 das Angebot und bringt die Preise auf die richtige Basis, so
daß nur noch die üblichen Gewinne erzielt werden. Übersteigt im
umgekehrten Fall das Angebot die Nachfrage, decken also die Preise
die Produktionskosten nicht, so würde der freie Wettbewerb Angebot
 und Nachfrage wieder in Einklang bringen, indem er die Auslese
 der Tüchtigsten. herbeiführt. Die verdrängten Wettbewerber
aber würden dorthin gelenkt, wo sie einen günstigeren Boden für
ihre wirtschaftliche Tätigkeit zu finden hofften. Somit wird durch
das ungehinderte private Erwerbsstreben, durch die freie Konkurrenz,
 eine ideale Verteilung der Produktionsgüter herbeigeführt.
Kurz, das Allgemeinwohl der Menschheit wird am besten gefördert,
wenn man die Menschen einfach sich selbst überläßt, d. h. dem zu
folgen, was sie als ihren privaten Vorteil ansehen.
Die gänzlich freie Konkurrenz isolierter Individuen als Grundlage
 der volkswirtschaftlichen Entwicklung setzt eine Bewegungsfreiheit
 des individuellen Ertragsstrebens voraus, nicht nur eine
Freiheit in der Aufnahme einer bestimmten Produktion, sondern
auch eine Bewegungsfreiheit von einer Produktionsrichtung weg zu
einer andern hin. Diese Änderungsmöglichkeit bestand wohl zu der
Zeit, als die Lehre vom Segen der freien Konkurrenz, die unter dem
Namen des ‚„laissez-faire‘ bekannt ist, entstand. Es war die Periode
der ersten großen Umwälzungen, in der Sombartschen Terminologie
 als Frühkapitalismus bezeichnet; sie charakerisiert sich folgendermaßen:
 „Die Wirtschaftssubjekte (kapitalistischen Unternehmen)
tragen noch ein halb feudales, halb handwerkliches Gepräge, je

5) Sombart, „Der moderne Kapitalismus, 2. Ba., S. 27.
            
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