Full text : Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

die Möglichkeit des Austritts, falls es sich für ihn herausstellt, daß
die Beschränkungen wirtschaftlich unerträglich sind.
Das dritte formale Merkmal besteht in der Zugehörigkeit der
Unternehmungen zu dem gleichen Gewerbe oder wie Liefmann sich
ausdrückt, es müssen Unternehmungen der gleichen Art sein, d.h.
die Organisation hat eine technisch-horizontale Basis. (Näheres
darüber in dem Abschnitt: Die Kartellfähigkeit“ S. 48.)
Die rein formalen Merkmale des Kartells sind also: Die Kartelle
 sind freie Vereinbarungen (Verbände) wirtschaftlich selbständig
 bleibender Unternehmer (Unternehmungen) des gleichen
Gewerbes. '

b) Kontroversen in der materiellen Charakteristik.
Wie aus den Definitionen ersichtlich wurde, geht der terminologische
 Streit um die materielle Charakteristik des Kartells. Strittig
ist, ob Kartelle Verbände sind zur Verteidigung, oder Verbände zum
Angriff und zur Ausbeutung, ob sie die Konkurrenz ausschalten
oder beschränken, ob sie auf höchstmögliche Preise hinwirken oder
auf stetige Preise.
Die einzelnen Definitionen weichen in dem Versuch, das Wesen
der Organisation durch ihre Zwecksetzung zu kennzeichnen, oft
sehr voneinander ab. Hinsichtlich der Verschiedenheiten in den
Zweckangaben lassen sich ungefähr folgende „Typen“ unterscheiden:


Liefmann, dessen Definition noch überwiegend zitiert wird,
sieht den Zweck der Kartelle in einer monopolistischen Beherrschung
 des Marktes, und ähnlich spricht Tschierschky 1911 von
monopolistischer Beeinflussung des Marktes. Genauer drückt sich
Bücher und mit ihm in Übereinstimmung Wäntig (26. deutscher
Juristentag) in seiner Zwecksetzung aus: Erzielung des höchstmöglichen
 Kapitalprofits durch monopolistische Beherrschung des
Marktes. In abgeschwächter Form sieht Pohle das Ziel in Erreichung
 des größtmöglichen Vorteils durch monopolistische Beeinflussung
 der Marktverhältnisse.
Auch Nentwig macht geltend, daß der Zweck alles menschlichen
 Handelns schließlich der größtmögliche Profit sei. Nach ihm
ist das Ziel der Kartelle, angemessene Preise zu erreichen. In gleicher
 Weise drückt sich die Kartellenquete von 1902—1905 aus.
            
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