Aap. VI.
Der Lohn und das Lohngesetz.
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Handwerker sind gewöhnlich höher als die der einfachen Arbeiter, aber
es gibt immer einige Handwerker, die im Ganzen nicht so viel verdienen
als manche Arbeiter: die bestbezahlten Advokaten erhalten viel höhere
Löhne als die bestbezahlten Kommis, aber die bestbezahlten Kommis
verdienen mehr als manche Advokaten, und jedenfalls verdienen die
schlechtest bezahlten Kommis mehr als die schlechtest bezahlten Advokaten.
So stehen am Rande jedes Berufes diejenigen, für die die Aussichten
zwischen einem Berus und dem anderen sich dermaßen die Wage halten,
daß die geringste Änderung genügt, um ihre Arbeit nach der einen oder
anderen Richtung hinzulenken. Deshalb kann eine Ab- oder Zunahme
in der Nachfrage nach einer gewissen Art von Arbeit höchstens vor
übergehend die Löhne in jenem Berufszweige über oder unter das in
anderen Berufszweigen herrschende relative Niveau treiben, das durch
die schon vorhin erläuterten Umstände, wie relative Annehmlichkeit,
Beständigkeit der Beschäftigung usw. bestimmt wird. Selbst da, wo dieser
Wechselwirkung künstliche Schranken entgegenstehen, wie beschränkende
Gesetze, Zunft- und Kastenwesen usw., können sie wohl die Erhaltung
dieses Gleichgewichts stören, aber nicht aus die Dauer verhindern. Sie
wirken nur als Dämme, die das Wasser des Stromes über seine natür
liche Höhe treiben, aber das Überfließen nicht verhindern können.
Obgleich somit die Löhne von Zeit zu Zeit ihr Verhältnis zueinander
ändern mögen, je nachdem die Umstände wechseln, welche die relativen
Niveaus bestimmen, so ist es doch klar, daß der Lohn in allen verschiedenen
Schichten schließlich von dem Lohne der niedrigsten und breitesten Schicht
abhängen muß, daß somit der allgemeine Lohnsatz steigt und fällt, je
Nachdem jener steigt und fällt.
Die ursprünglichen und fundamentalen Beschäftigungen/auf denen
sozusagen alle anderen beruhen, sind zweifellos die, welche direkt von
der Natur Güter gewinnen; deshalb muß deren Lohngesetz das all
gemeine Gesetz des Lohnes sein. Und da der Lohn in diesen Beschäfti
gungen klärlich davon abhängt, was die Arbeit bei dem niedrigsten
Punkte der natürlichen Produktivität, auf dem sie gewöhnlich noch auf
gewendet wird, hervorzubringen vermag, so hängt der Lohn im all
gemeinen von der Grenze des Anbaus ab, oder um es genauer aus
zudrücken, von dem höchsten Punkte der natürlichen Produktivität, zu
dem die Arbeit ohne Zahlung von Grundrente Zutritt hat.
So einleuchtend ist dies Gesetz, daß es oft begriffen wurde, ohne
unerkannt zu werden, von Ländern wie Kalifornien und Nevada wird
oft gesagt, daß billige Arbeit ihre Entwicklung außerordentlich unter
stützen würde, da dieselbe die Bearbeitung der ärmeren aber ausgedehn
teren Goldablagerungen gestatte. Diejenigen, die so reden, begreifen
das Verhältnis, zwischen niedrigem Lohn und einem niedrigen Pro
duktionspunkte, aber sie verwechseln Ursache und Wirkung. Nicht der
juedrige Lohn ist es, der die Bearbeitung geringhältiger Erze veranlaßt,
londern es ist die Ausdehnung der Produktion auf den niedrigeren Punkt,