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Zollsystem über und acceptierte 1892 einen neuen Generaltarif mit
wesentlich höheren Sätzen. Der Weizenzoll wurde auf 7 Fres. gesetzt.
Die Einfuhr fremder Waren in die französischen Kolonien hat denselben
Zoll zu tragen wie die Einfuhr nach Frankreich selbst, während die
ranzösischen Waren in den Kolonien zollfrei eingeführt werden. Die
aauptsächlichsten Produkte der Kolonien haben im Müutterlande nur
lie Hälfte des gewöhnlichen Zolles zu tragen. Noch heutigen Tages
nält Frankreich an diesem scharfen Schutzzollsystem fest.
In England hat sich .der systematische Zollschutz in der zweiten
Hälfte des 17. Jahrhunderts entwickelt. Den Ausgangspunkt bildeten
lort Getreidezölle, welche 1689 noch durch Ausfuhrprämien für Ge-
reide und Malz unterstützt wurden. Für Fabrikate bestand noch ein
ıusgedehntes Prohibitivsystem neben einer grossen Zahl hoher Zölle.
Die Ausfuhr von Wolle war unter den höchsten Strafen verboten.
Aber auch damit begnügte man sich nicht. Die Auswanderung
der. Arbeiter war verboten, wie die Ausfuhr von Maschinen, was erst
1853 aufgehoben ist (Lexis). Unterstützt wurde dieses ganze Prohi-
oitivsystem durch die Monopolisierung des Schiffsverkehrs, wie sie
Cromwells Navigationsakte in der rücksichtslosesten Form ausgesprochen
hatte. Nicht nur, dass die fremden Schiffe in den englischen Häfen den
yrössten Beschränkungen unterworfen waren, indem sie nur heimische
Ware nach England bringen durften, sondern es war auch den fremden
Kaufleuten der selbständige Handel auf englischem Boden verwehrt.
Sie mussten sich englischer Makler für ihre Einkäufe und Verkäufe
dedienen. Noch während des ganzen 18. Jahrhunderts standen die
Zölle auf ausserordentlicher Höhe und betrafen‘ auch die hauptsäch-
.ichsten Rohstoffe. Dagegen schaffte man allmählich die Ausfuhrzölle
bis auf diejenigen auf Metall, Kohle und einige andere ab. Dagegen
unterstützte man die Fabrikation durch sehr erhebliche Ausfuhrprämien
ınd gewährte für die Ausfuhr aus dem Auslande bezogener Waren eine
Rückzahlung des Zolles, „Drawback“. Auf Grund eines Handelsver-
;rages mit Frankreich wurde 1786 eine erhebliche Milderung des Schutz-
zollsystems herbeigeführt, woran sich eine wesentliche Vereinfachung
des ganzen Zollwesens durch den konsolidierten Tarif von 1787 anschloss.
Durch den Einfluss der freihändlerischen Lehren und anerkannter
Massen durch das Vorgehen Preussens in dem Tarif von 1818 und 1822
wurde durch den Minister Huskisson in den Jahren 1824, 25, 26 das
Zollsystem in freihändlerische Bahnen gelenkt. Insbesondere war es der
Generaltari£f vom 5. Juli 1825, der eine sehr bedeutende Ermässigung
des Wertzolles, namentlich für die Produkte der Textilbranche in sich
schloss; während der Tarif von 1826 die Zölle auf Rohstoffe reduzierte.
Zugleich wurde die Erweiterung des "Teritoriums durch die Zollunion
mit Irland 1823/24 bewirkt, und fielen allmählich die Beschränkungen
des Verkehrs zwischen dem Auslande und den Kolonien,
Während so in bezug auf die Industrie eine freihändlerische
Richtung sich geltend machte, blieb der agrarische Schutzzoll noch in
vollster Blüte und seine Entwicklung verlangt eine besondere Be-
irachtung.
Getreidezölle, Schon Ende des 18. Jahrhunderts ‘hatten die Grossgrundbesitzer
erhebliche Getreidezölle durchgesetzt, die im Jahre 1815 geradezu Prohi-
bitivcharakter annahmen, indem die Einfuhr einfach verboten wurde.