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und von dort gefärbt wieder in das Heimatland zurückkehren. Dieser
Veredelungsverkehr kann in dem Interesse beider Länder liegen, aber
durch die Verzollung unmöglich gemacht sein. Das Zoll erhebende
Land würde nur einem heimischen Produktionszweige Arbeit und Verdienst
entziehen, ohne davon irgend einen Gewinn zu haben, die zollfreie
Gestattung des Veredelungsverkehrs ist deshalb das einzig richtige
Verfahren.
Da mit der Neuauflegung eines Zolles das Bezugsland, wie wir
sahen, mehr oder weniger geschädigt wird, so pflegt eine solche Massregel
sehr bald durch Erhöhung eines ‚entsprechenden Zolles einen
Gegenschritt zu veranlassen, wodurch das erstere Land möglichst empfindlich
getroffen wird. Die Folge davon ist dann häufig der Ausbruch
eines vollständigen Zollkrieges, indem jedes Land das andere möglichst
durch Zollerhöhungen zu schädigen sucht. Das war das allgemeine Verfahren
in dem merkantilistischen Zeitalter, und der Gegensatz der verschiedenen
Länder wurde dadurch in bedenklichem Masse gesteigert.
In einer Zeit wie der gegenwärtigen, wo durch die enorm ausgebildete
internationale Arbeitsteilung die wirtschaftlichen Interessen der verschiedenen
Länder so eng verbunden sind, wirkt ein solcher Zollkrieg
ungleich schlimmer als in früheren Jahrhunderten, und die Behauptung
ist gewiss nicht zu weitgehend, dass die Kriege im 20. Jahrhundert
hauptsächlich durch Gegensätze wirtschaftlicher Interessen herbeigeführt
werden dürften. Die merkantilistische Anschauung, dass der Vorteil
des einen Landes am besten durch die Schädigung des anderen gewahrt
werden könne, ist gegenwärtig als überwunden anzusehen. Ebenso
wie man erkannt hat, dass bei einem jeden richtigen Handelsgeschäfte
beide Teile gewinnen müssen, so hat man sich klar gemacht, dass an
die Stelle des Kampfes auch zwischen verschiedenen Ländern das solide
Handelsgeschäft treten muss, d. h. die Abschliessung von Zollverträgen,
die aufgebaut sind auf sorgfältiger Erwägung der beiderseitigen Interessen,
um durch Gewährung von Konzessionen wiederum Konzessionen
zu erhalten. Dabei kommt es allerdings darauf an, eine klare Uebersicht
zu haben, sowohl was das eigene Interesse erfordert, als was für
den anderen Teil von besonderer Wichtigkeit ist, also ebenso den Wert
dessen zu schätzen, was man empfängt, wie das Aequivalent, das man
dafür giebt. Wenn der Fürst-Reichskanzler von Bismarck sich gelegentlich
dahin äusserte, dass bei einem solchen Handelsvertrage es
nur darauf hinauskomme, wer den Anderen am besten zu übervorteilen
vermag, so trifft das für ein jedes Handelsgeschäft zu, und die Aufgabe
ist es allerdings für die Regierung, dabei die eigenen Interessen
vollgültig zu wahren. Wenn sich nun in früheren Zeiten herausgestellt
hat, dass dabei die deutschen Interessen nicht genügend gewahrt waren,
und er deshalb die Handelsverträge mit besonderem Misstrauen ansah,
so war das eben auf den deutschen Bureaukratismus zurückzuführen,
nach dem nur juristisch gebildete Beamte, die dem Range nach einen
Anspruch darauf hatten, an den Vertragsverhandlungen teilnahmen
und es für unter ihrer Würde hielten, sich von praktischen Kaufleuten,
Industriellen ete. die nötigen Unterlagen zu verschaffen, die zur Beurteilung
der Interessen des eigenen Landes notwendig waren. Die
Berichte der ausländischen Kaufleute, welche den Konsulatsdienst im
Auslande versahen oder gar der Herren der hohen Diplomatie, waren eben-Gefahr
der
Zzollkämpfe.
Zollverträge,