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finden und sich dann für würdiger der Unterstützung halten als jene,
und kein Bedenken tragen, sich auch darum zu bewerben.
8. Die Hilfe ist in einer solchen Weise zu gewähren, dass sie
nicht entwürdigend und deprimierend wirkt, sondern es muss dabei
gesucht werden, den Heruntergekommenen zu heben, den Unglücklichen
aufzurichten und ihm möglichst wieder zur Selbständigkeit zu verhelfen.
Hieraus ergeben sich ganz bestimmte Anhalte für das Verfahren
bei der Armenpflege.
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Die offene und die geschlossene Armenpflege,
Bezüglich der Form der Armenpflege sind zwei sehr verschiedene
Arten zu unterscheiden. Die eine trägt die Hilfe dem Bedürftigen in das
Haus, belässt ihn: in seiner Häuslichkeit, eventuell dem eigenen Fa-
milienkreise. Es ist die sogenannte offene Armenpflege, Die andere
dagegen überführt ihn in cine Anstalt, reisst ihn daher aus seiner
Häuslichkeit heraus, es ist die sogenannte geschlossene Armenpflege,
Beide Arten haben ihre besondere Kigentümlichkeiten, durch welche
sie unter bestimmten Verhältnissen sehr günstig wirken, unter anderen
dagegen sich schädlich erweisen, Es ist deshalb sehr falsch, wie es
vielfach geschehen ist, eine Form ganz besonders, oder gar aus-
schliesslich, bevorzugen zu wollen, wie das auf den volkswirtschaftlichen
Kongressen in Danzig und Wien geschehen ist wo man sich dahin
aussprach, möglichst ausschliesslich die Anstaltspflege von seiten des
Staates und der Gemeinden zur Erteilung der öffentlichen Hilfe zu
verwerten, Auch die englische Gesetzgebung war vielfach, wie wir
sahen, von demselben Streben beseelt.
Für die Unterbringung der Armen in besonders dafür eingerich-
teten Etablissements spricht:
Vorteile der 1. Nur in diesen kann erfolgreich eine strenge Kontrolle und
geschlossenen Erziehung durchgeführt werden. Hier hat man Gelegenheit, die Er-
Armenpflege, nährung und sonstige Haltung auf das zulässige Minimum zu be-
schränken und eingehend einen pädagogischen Einfluss auszuüben.
Dies wird ohne Weiteres zuzugeben sein, doch finden sich eben viele
Unglückliche in höherem Alter unter den Armen, die einer Erziehung
nicht bedürfen oder ihr nicht mehr zugänglich sind, dieses Moment
wird also nur bei jugendlichen oder sittlich heruntergekommenen Indi-
viduen, wie z. B. bei Arbeitsscheuen jn Betracht kommen.
2, Die Verpflegung und sonstige Behandlung kann in höherem
Maasse individualisiert und dadurch in ihrem Nutzen gesteigert werden.
Dieses fällt besonders bei den Kranken ins Gewicht, und hier gelangt
man mit vollem Rechte immer mehr dazu, die Unterbringung in
Krankenhäusern zu verallgemeinern. Das wird am Notwendigsten
bei solchen Krankheiten sein, die eine allgemeine Gefahr in sich
schliessen, sei es durch Ansteckung, sei es, dass die Erkrankten die
Häuslichkeit stören, wie bei Irrsinnigen, aber auch bei Taubstummen,
Blinden ete.
3. Die Arbeitskraft, die nie ganz erlischt, kann methodisch in
einer Anstalt zur vollen Ausnutzung gebracht werden. Indessen zeigt
die Erfahrung, dass hier dem praktischen Erfolge enge Grenzen. ge-