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Betriebes bestimmt und das damit verbundene Risiko trägt, ist der
„Unternehmer“. Seine Stellung in der Volkswirtschaft, seine Bedeutung
für die gesamte Produktion wird sehr allgemein nicht genügend
gewürdigt und vor allem von der sozialistischen Richtung
verkannt und unterschätzt. Die Wissenschaft dagegen hat sie seit
langem richtig beurteilt und dies durch die Anerkennung eines besonderen
Unternehmergewinnes, der außer der Grundrente, dem Kapitalzins
und dem Arbeitslohn einen selbständigen Teil des Nationalertrages
wie des Volkseinkommens ausmacht, zum speziellen Ausdruck gebracht.
Doch ist die Stellung in der einzelnen Wirtschaft und gegenüber den
Renten verschieden aufgefaßt und nicht immer genügend klar gelegt,
Als Unternehmerge winn ist nach dem Gesagten aufzufassen,
was von dem Reinertrage übrig bleibt, wenn die Verzinsung des in
dem Unternehmen tätigen Kapitals, gleichviel, ob es dem Unternehmer
selbst gehört oder nicht, und der Arbeitslohn, den sich der Unternehmer
bei etwaiger eigener Tätigkeit anrechnen muß, abgezogen
wird. Er bildet daher nur einen Teil des Unternehmereinkommens,
welches die letzterwähnten Bezüge mit umfaßt, soweit
sie dem Unternehmer verbleiben und nicht für Darlehen abzugeben
sind. Solch ein Unternehmergewinn wird keineswegs von allen Unternehmungen
erzielt, vielmehr gewähren die meisten nur eine angemessene
Verzinsung des Kapitals und einen Arbeitslohn. Auch wo
in einzelnen Jahren Ueberschüsse erzielt sind; werden sie durch Verluste
in anderen absorbiert, so daß im Durchschnitt ein Ueberschuß
nicht verbleibt; ein solcher wird vielmehr nur durch außergewöhnliche
Leistungen erzielt, während im allgemeinen die Konkurrenz
den Geschäftsgewinn derartig herabdrückt, daß er allein für jene
Renten ausreicht. Nur wenn der Unternehmer durch besondere Intelligenz
und Tüchtigkeit sich über den Durchschnitt erhebt, wenn er ev.
durch Erfindungen billiger und besser arbeitet als Andere, wenn er
in der Lage ist, Monopolpreise zu erlangen oder außergewöhnliche Ersparnisse
an den Produktionskosten zu machen, wenn er durch Anwendung
größerer Kapitalien, Ausbildung des Großbetriebes usw.,
höheren Gewinn zu erzielen vermag als seine Konkurrenten, bleibt
ihm ein Ueberschuß, und diesen nennen wir Unternehmergewinn. Er
kann nicht ausbedungen werden und steht darin dem Zins und dem
Arbeitslohn gegenüber.
Der Unternehmergewinn muß nun als eine Zusammensetzung aus
den drei Renten oder den beiden letzteren, der Arbeits- und Kapitalsrente
aufgefaßt werden, indem der Unternehmer das Kapital und die
Arbeitskräfte zu höherer Verwertung bringt. Man hat ihn sogar vielfach
gar nicht besonders ausscheiden und ihm keine selbständige
Stellung einräumen wollen. Einzelne Vertreter fassen ihn allein als
Kapitalrente auf, wie in der neueren Zeit Schäffle, Pierstorff,
während Andere, wie z. B. Roscher, ihn wieder als einen Teil der
Arbeitsrente betrachten. Beide Richtungen scheinen uns etwas zu
weit zu gehen. Die erstere stützt sich auf das Beispiel der Aktiengesellschaften,
wo allerdings der Unternehmergewinn anscheinend
ganz auf die Leistung des Kapitals zurückzuführen ist, und die
Aktionäre allein Kapital beisteuern und auf die Leitung des Unternehmens
vielfach gar keinen oder doch nur einen indirekten Einfluß
auszuüben pflegen, eine Arbeitsleistung also entweder gar nicht vorliegt
oder nur verschwindend ist. Ist in einem solchen Falle doch
Unternehmer:
gewinn.
Unternehmer:
gewinn als
Kapitalsrente.