Object: Rationelle Betriebsführung im Malerhandwerk

RM 
Material ! Material 10, — 
Lohn, 40 Gesellenstund. 4 - Lohn, 40 Gesellenstund. 40.— 
10 Meisterstund. 10.— 10 Stund. Meisterlohn  13,— 
75,33 °/, Unkosten 37.67 64,27 ,/° Unkosten 34.06 
97,67 6 
. ; (+ 0,60) 
Material Bo Material - 
Lohn, 50 Gesellenstund. 50.— Lohn, 50 Gesellenstund. ‚u.— 
75,33 °/ Unkosten 37.67 64,27 °/, Unkosten 553 
97.67 5 
= = (= 5,54) 7 
Während die unter I. stehenden Kalkulationen trotz verschie- 
den großen Anteiles des Meisters an der produktiven Arbeit sich 
immer gleich bleiben (es soll sich stets um die gleiche Arbeit han- 
deln), schwanken die Selbstkostenpreise unter II. zwischen 116.77 
und 92,13, je nach der produktiven Tätigkeit des Meisters. 
Die Berechnung und Verrechnung der allgemeinen Unkosten be- 
reiten die meisten Schwierigkeiten, da der auf eine Leistung entfal- 
lende Anteil nicht mit der gleichen Sicherheit ermittelt werden 
kann, wie Zeit- und Materialautwand. Die Veröffentlichungen 
über Malerkalkulation befassen sich vornehmlich mit der Un- 
kostenrechnung, deshalb soll an dieser Stelle nicht näher dar- 
auf eingegangen. werden. Allgemein werden die Unkosten im 
Malergewerbe durch prozentualen Zuschlag auf Lohn gedeckt, Die 
Höhe der Zuschläge ist örtlich stark verschieden. Wenn auch das 
Malergewerbe lohnorientiert ist, so empfiehlt es sich doch, eine Ver- 
rechnung der Unkosten auf Lohn und auf Material vorzunehmen. 
Es entstehen eine Reihe von Unkosten, die fast nur durch das Ma- 
terial bedingt sind, wie z. B. Verspritzen von Farbe, Eintrocknen, 
Material für Nebenarbeiten usw. Der Reichsbund des deutschen 
Malergewerbes, Gau Norddeutschland, errechnete für einen Durch- 
schnittsbetrieb 63% Unkosten auf Lohn und 14% auf Material. 
Abschreibungen kommen für den eigentlichen Malerbetrieb 
kaum in Betracht. Bürsten, Pinsel, Schwämme usw. werden ihrer 
relativ kurzen Lebensdauer wegen mit vollem Betrag in die Un- 
kosten aufgenommen. Maschinen finden in den seltensten Fällen 
Verwendung und auch Gerüstmaterial, abgesehen von Leitern und 
Dielen, ist meist nicht Eigentum des Malerbetriebes, Der einzelne 
Meister muß sich auch darüber klar sein, ob sich bei ihm die Hal- 
160
	        
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