Metadata : The Freedmen's Savings Bank

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Charakter  und  Entwicklung  der  „Deutschen  Ehrentafel“.

2.  Die  „Methode“  der  Ermittlungen  beschränkte  sich  in  der  Hauptsache  auf  die
Durchsicht  von  6  Tageszeitungen  (Frankfurter  Zeitung,  Magdeburgische  Zeitung,  Schlesische ­
  Zeitung,  Hamburger  Nachrichten,  Dresdner  Nachrichten,  Berliner  Tageblatt)  sowie
auf  die  der  meisten  Jahresberichte  der  deutschen  Gewerbeaufsichtsbeamten.  Die  Auffindung ­
  der  übrigen  Notizen  ist  bei  der  gelegentlichen  Durchsicht  von  Fachblättern,
Jahresberichten  usw.  erfolgt.
3.  Die  meisten  der  im  Laufe  des  Jahres  1912  auf  gefundenen  Notizen  wurden  bereits
kurz  in  der  Wochenschrift  „Volkswohl“  (Dresden),  dem  Organ  des  „Zentralvereins  für  das
Wohl  der  arbeitenden  Klassen“,  in  den  dortigen  ständigen  Rubriken  „Angestellten-  und
Arbeiterfürsorge“  und  „Armenpflege,  Wohltätigkeit,  Volkswohlfahrt“  verzeichnet.  Daher
kommt  es,  daß  diese  Zeitschrift  dann  als  Quelle  angegeben  ist,  wenn  das  betreffende
ursprüngliche  Zeitungsblatt  nicht  aufgehoben  worden  war.
4.  Für  die  betreffenden  Zuwendungen  seitens  der  deutschen  Aktiengesellschaften ­
  und  Banken  dienten  allein  die  Angaben  im  „Handbuch  der  deutschen  Aktiengesellschaften“ ­
  1912  II  und  1912/13  I  als  Grundlage.  Von  den  hier  mitgeteilten  rund  9000  Abschlüssen ­
  konnten  nur  in  232  Fällen  Beträge  für  Wohlfahrtsaufwendungen  an  Angestellte
und  Arbeiter  gefunden  werden,  da  bei  der  überwiegenden  Anzahl  von  Abschlüssen  diese
Zuwendungen  nicht  gesondert  aufgeführt,  sondern  meistens  in  der  Position  „Geschäftsunkosten“ ­
  mit  den  übrigen  Ausgaben  verbucht  waren.
5.  Für  die  staatlichen  und  gemeindlichen  außergesetzlichen  Wohlfahrtsaufwendungen ­
  für  die  in  eigenen  Betrieben  beschäftigten  Angestellten  und  Arbeiter  wurden
die  im  Jahre  1912  erschienenen,  bzw.  dem  Verfasser  zugänglichen  Etats  und  Haushaltrechnungen ­
  herangezogen.
Mit  einiger  Sicherheit  waren  aus  diesen  Unterlagen  nur  für  29  staatliche  und  für  einige
wenige  städtische  Betriebswerke  Angaben  zu  schöpfen.  Es  ist  darauf  hinzuweisen,  daß  die
Zuwendungen  der  staatlichen  und  gemeindlichen  Betriebe  für  Wohlfahrtszwecke  nicht  als
„freiwillige“  zu  charakterisieren  sind,  da  sie  der  Zustimmung  der  gesetzgebenden  Körperschaften ­
  unterliegen.  Wir  haben  deshalb  diese  Beträge  als  „außergesetzliche“,  d.  h.  als
solche,  die  nicht  durch  die  gesetzliche  Arbeiterversicherung  vorgeschrieben  sind,  bezeichnet.
—  Bei  den  staatlichen  und  städtischen  Betrieben  sind  die  für  solche  außergesetzliche  Fürsorge ­
  aufgewendeten  Beträge  natürlich  ganz  bedeutend  hohe  und  die  von  uns  aus  der  verwickelten ­
  Struktur  der  Etats  und  Haushaltrechnungen  herausgefundenen  Angaben  geben
nur  ein  sehr  unvollkommenes  Bild  in  dieser  Richtung.
Beispielsweise  geht  die  Vielseitigkeit  der  Wohlfahrtspflege  für  die  Gemeindearbeiter
aus  einer  Erhebung  des  Verbandes  der  Gemeinde-  und  Staatsarbeiter  und  aus  dem  kommunalen ­
  Jahrbuch  hervor.  Beide  Veröffentlichungen  bringen  ihre  positiven  Feststellungen  in
ausführlichen  Tabellen  zur  Kenntnis.  In  den  Arbeitsordnungen  der  größeren  Gemeindebetriebe ­
  befinden  sich  hiernach  festbegrenzte  Zusagen  über  Sommerurlaub  bei  Fortzahlung
des  Lohnes,  über  Fortzahlung  des  Lohnes  in  Krankheitsfällen,  über  Zuschläge  zu  den  Krankengeldern ­
  bis  zur  Höhe  des  Lohnes,  über  Lohnzahlung  bei  Aufenthalt  oder  Überweisung  in
Heilanstalten,  über  Lohnzahlung  bei  kürzeren  Versäumnissen  und  militärischen  Übungen,
über  Bezahlung  von  Wochenfeiertagen,  über  Familien-  und  Kinderzulagen,  über  Unterstützung ­
  von  Hinterbliebenen,  über  Sterbegelder,  über  Ruhegehalt  und  Invalidenversicherungsergänzung ­
  für  die  städtischen  Arbeiter,  über  Ruhelohn,  über  Pensionskassen,  über  Mietzuschüsse, ­
  über  Entfernungszuschläge  zum  Lohn,  über  Teuerungszulagen  usw.  Dazu
kommt,  daß  die  meisten  Gemeinden  eine  Kürzung  der  Arbeitszeit  der  städtischen  Arbeiter,
in  vielen  Fällen  bis  zu  8  Stunden  täglich,  bewilligt  haben.
Wenn  man  diese  Vielseitigkeit  außergesetzlicher  Aufwendungen  für  die  Wohlfahrt
städtischer  Arbeiter  mit  dem  geringfügigen  Ergebnis  von  kaum  2  Millionen  Mark,  das  aus
den  Etats  von  10  größeren  deutschen  Städten  herauszuholen  war,  in  Beziehung  bringt,  so
kann  man  ruhig  den  Schluß  ziehen,  daß  in  Wirklichkeit  der  Aufwand  der  deutschen  Ge-
            
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