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Charakter und Entwicklung der „Deutschen Ehrentafel“.
2. Die „Methode“ der Ermittlungen beschränkte sich in der Hauptsache auf die
Durchsicht von 6 Tageszeitungen (Frankfurter Zeitung, Magdeburgische Zeitung, Schlesische
Zeitung, Hamburger Nachrichten, Dresdner Nachrichten, Berliner Tageblatt) sowie
auf die der meisten Jahresberichte der deutschen Gewerbeaufsichtsbeamten. Die Auffindung
der übrigen Notizen ist bei der gelegentlichen Durchsicht von Fachblättern,
Jahresberichten usw. erfolgt.
3. Die meisten der im Laufe des Jahres 1912 auf gefundenen Notizen wurden bereits
kurz in der Wochenschrift „Volkswohl“ (Dresden), dem Organ des „Zentralvereins für das
Wohl der arbeitenden Klassen“, in den dortigen ständigen Rubriken „Angestellten- und
Arbeiterfürsorge“ und „Armenpflege, Wohltätigkeit, Volkswohlfahrt“ verzeichnet. Daher
kommt es, daß diese Zeitschrift dann als Quelle angegeben ist, wenn das betreffende
ursprüngliche Zeitungsblatt nicht aufgehoben worden war.
4. Für die betreffenden Zuwendungen seitens der deutschen Aktiengesellschaften
und Banken dienten allein die Angaben im „Handbuch der deutschen Aktiengesellschaften“
1912 II und 1912/13 I als Grundlage. Von den hier mitgeteilten rund 9000 Abschlüssen
konnten nur in 232 Fällen Beträge für Wohlfahrtsaufwendungen an Angestellte
und Arbeiter gefunden werden, da bei der überwiegenden Anzahl von Abschlüssen diese
Zuwendungen nicht gesondert aufgeführt, sondern meistens in der Position „Geschäftsunkosten“
mit den übrigen Ausgaben verbucht waren.
5. Für die staatlichen und gemeindlichen außergesetzlichen Wohlfahrtsaufwendungen
für die in eigenen Betrieben beschäftigten Angestellten und Arbeiter wurden
die im Jahre 1912 erschienenen, bzw. dem Verfasser zugänglichen Etats und Haushaltrechnungen
herangezogen.
Mit einiger Sicherheit waren aus diesen Unterlagen nur für 29 staatliche und für einige
wenige städtische Betriebswerke Angaben zu schöpfen. Es ist darauf hinzuweisen, daß die
Zuwendungen der staatlichen und gemeindlichen Betriebe für Wohlfahrtszwecke nicht als
„freiwillige“ zu charakterisieren sind, da sie der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften
unterliegen. Wir haben deshalb diese Beträge als „außergesetzliche“, d. h. als
solche, die nicht durch die gesetzliche Arbeiterversicherung vorgeschrieben sind, bezeichnet.
— Bei den staatlichen und städtischen Betrieben sind die für solche außergesetzliche Fürsorge
aufgewendeten Beträge natürlich ganz bedeutend hohe und die von uns aus der verwickelten
Struktur der Etats und Haushaltrechnungen herausgefundenen Angaben geben
nur ein sehr unvollkommenes Bild in dieser Richtung.
Beispielsweise geht die Vielseitigkeit der Wohlfahrtspflege für die Gemeindearbeiter
aus einer Erhebung des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter und aus dem kommunalen
Jahrbuch hervor. Beide Veröffentlichungen bringen ihre positiven Feststellungen in
ausführlichen Tabellen zur Kenntnis. In den Arbeitsordnungen der größeren Gemeindebetriebe
befinden sich hiernach festbegrenzte Zusagen über Sommerurlaub bei Fortzahlung
des Lohnes, über Fortzahlung des Lohnes in Krankheitsfällen, über Zuschläge zu den Krankengeldern
bis zur Höhe des Lohnes, über Lohnzahlung bei Aufenthalt oder Überweisung in
Heilanstalten, über Lohnzahlung bei kürzeren Versäumnissen und militärischen Übungen,
über Bezahlung von Wochenfeiertagen, über Familien- und Kinderzulagen, über Unterstützung
von Hinterbliebenen, über Sterbegelder, über Ruhegehalt und Invalidenversicherungsergänzung
für die städtischen Arbeiter, über Ruhelohn, über Pensionskassen, über Mietzuschüsse,
über Entfernungszuschläge zum Lohn, über Teuerungszulagen usw. Dazu
kommt, daß die meisten Gemeinden eine Kürzung der Arbeitszeit der städtischen Arbeiter,
in vielen Fällen bis zu 8 Stunden täglich, bewilligt haben.
Wenn man diese Vielseitigkeit außergesetzlicher Aufwendungen für die Wohlfahrt
städtischer Arbeiter mit dem geringfügigen Ergebnis von kaum 2 Millionen Mark, das aus
den Etats von 10 größeren deutschen Städten herauszuholen war, in Beziehung bringt, so
kann man ruhig den Schluß ziehen, daß in Wirklichkeit der Aufwand der deutschen Ge-