4751 Wesen und Entstehung des Marktes. — *
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lich von den Beteiligten oder herrschaftlich von der Obrigkeit getroffen sind, um den
Besuch des Marktes und die Geschäfte auf ihm zu fördern und zu ordnen. Wir
gebrauchen die Begriffe Markt und Marktverhältnisse aber auch übertragen, um die
Gesamtheit der Beziehungen bestimmter, regelmaͤßig mit einander verbundener Verkäufer
und Käufer zu bezeichnen, ob sie sich nun an einem Orte und zu einer Zeit
persönlich treffen oder nicht. Wir sprechen so von einem deutschen oder internationalen
Getreidemarkie, von einen lokalen, provinzialen, staatlichen Markte. Auch bei diesem
Sprachgebrauch wollen wir mit dem Begriffe die Verkaufenden und Kaufenden, ihre
Zahl und Art, ihre herkömmlichen Beziehungen, ihre gegenfeitigen Machtverhältnisse
wie die Verwaltungseinrichtungen, Sillen“ und Rechtsformen, welche die Beziehungen
in bestimmte Ordnung und Form bringen, bezeichnen. Die Verschiebungen im Sprach⸗
gebrauch hängen zusammen mil der ganzen geschichtlichen Entwickelung des Handels—
und Marktverkehrs.
Machen wir uns zunächst klar, wie die Märkte und ihre Ordnung, hauptsächlich
in der ersten und zweiten Periode des Verkehrs, die wir geschildert haben, entstanden
find. Es handelte fich hauptsächlich um drei Veranlassungen, welche Menschen regel⸗
mäßig zusammenführten.
Einmal kamen benachbarte, in friedlicher Berührung stehende Häuptlinge regel⸗
mäßig zur Ordnung gewisfer Geschäfte an feften Grenzpunkten zusammen und begannen
da auch zu tauschen und zu kaufen, und es schlofsen sich deshalb wohl bald auch weiter⸗
Stammesglieder diesen Zusammenkünften an. Daneben kamen alle Stammesgenofsen
zu den Volks⸗- und Gerichtsversammlungen, den religiöfen und sonstigen Festen regel—
mäßig an geweihter Stelle ein⸗ oder mehrmals des Jahres zusammen Da blieb man
einige Tage, da bedurfte man des Mahles und Trunkes, des Futters für das Vieh;
da tauschte man dies und jenes gern; da trafen Hausierer und Händler aus der Fremde
ein, die feilboten; da erschienen fremde Gesandte, die Tribut forderten oder brachten.
Dahin nahm der einzelne mit, was er Uberflüsffiges hatte, Vieh, Felle oder wag es
sonst war; da wurden Sklaben und Weiber getauscht und gekauft, fremde Schmucksachen,
seltene Waffenstücke erworben. Das waren gebotene, gebannte Zusammenkünfte, aus
denen sich gebannte Maͤrkte mit der Pflicht der im Gebiet Wohnenden, der in ihm
Handeltreibenden zum Besuch leicht entwickeln konnten. Neben diesen so mit der Stammes—
verfassung fich ergebenden Maͤrkten entstanden andere an den Landungsftellen, wo fremde
Schiffer periodisch anlegten, sowie au den Kreuzpunkten der Karawanenstraßen und
Haufierzüge, wo zeitweise allerlei Volk sich traf. Vorübergehend entstanden auch solche
im Anschlufse an die Züge und die Raftorte des Heeres.
„In allen diesen Fallen finden wir nun folgende Einrichtungen: ein besonderer
Friede, der sich an den höheren Frieden der Volksversammlung, des kirchlichen Festes
anschließt, verdietet auf dem Markte Streit, Ausubung der Blutrache, Fehden; den
etwa kommenden Fremden wird Geleit und Schutz, ein Wergeld, d. h. eine Entschädigung
für den Fall des Totschlags oder der Verwundung, ein Gastgericht versprochen. Meisit
ist ein besonderer Platz für die Geschäfte abgesteckt und abgegrenzt; oft ist es die Kirche,
oft find besondere Stände und Buͤden fur die Verkäufer hergerichtet; die öffentliche
Gewalt sorgt dafür, daß Maß und Gewicht vorhanden sei und rontrolliert werde, daß
ein Munzer da sei, der Bronze oder Edelmetall zu üblichem Gelde ‚auspräge“, daß ein
Marktausseher Ordnung halle. Das war gar nötig, denn oftmals entstand Streit
und Totschlag unter den Feilschenden, wie noch der Aufstand, der umer Konig Lothars
Augen zur Zerstörung von Augsburg führte, auf dem Markl mit einem Streit zwischen
Käufern und Verkäufern begonnen hatte. Lange Zeiten hindurch waren die dra Jahr⸗
märkte in Meldorf die drei einzig befriedeten Zeiten und Otte in Westholstein. Daß man
Fremde nur zuließ, wenn fie Geschenke und Zoll gaben, daß man von allen, die auf
dem umfriedeten Platz verkauften und einkauften einen Marktzoll als Gebühr für
die ganze Einrichtung erhob, war selbstverständlich. Es war alle Sitte, daß man den
Fremden, denen man'dem Zutritt gestattete, einen Preis für ihre Waren setzte, daß die
Fürsten einzelne Waren, die sie für verderblich hielten, z. B. Wein oder Spiritus nichl
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 126. Auf