89
Geldmenge und Zinsfuss.
Bis zu einem gewissen Grade ist diese Argumentation
und die daraus gezogene Schlussfolgerung ganz
richtig; allein sie passt nur auf die Börse, nicht aber
zugleich auch auf das Bankgeschäft, d. i. die Annahme
von Depositen auf der einen Seite, die Diskonti
rung von Wechseln und Belehnung (Lombardirung)
von Waaren oder Forderungen auf der
anderen Seite.
Denn demjenigen, der eine Bank um die Diskonlirung
eines \V echsels oder um die Gewährung eines
Lombard Vorschusses angeht, ist es keineswegs um
(len Ankauf von Waaren, oder um die Verausgabung
von Geld, oder die Eingehung von Zahlungsverbindlichkeiten,
sondern vielmehr, wenigstens zunächst
und in der Regel, nur oder speciell um die Ausführung
von Zahlungen oder die Erfüllung bereits eingegangener
ZahlungsVerbindlichkeiten zu thun. M. a. W.
Es fehlt ihm nicht an Kapital überhaupt ochir an
Kapital zum Zweck der Veranlagung, sondern
es fehlt ihm, wenigstens zunächst und in der Regel, nur
an flüssigem Kapilal oder Kasse*^^). Es handelt sich
45) Auch die Diskontirung von „Gefälligkeitsaccepten“
dient in der Regel nur einem Bedarf an Kasse. Denn die meisten
Gefiilligkeitsaccepte verdanken ihren Ursprung nicht dem Umstande,
dass es dem betreffenden Kaufmann oder Gewerbetreiben-