586 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1044
259. Der Merkantilismus; die französische Handelspolitik bis
1814. Frankreich ging aus der Auflösung der karolingischen Monarchie, deren
Mittelpunkt es gewesen, mehr als geographische denn als politische Einheit hervor. Von
drei Meeren umfpült, mit alten Kulturelementen erfüllt, fiel das reiche große Land, doch
noch auf dem Standpunkt der Naturalwirtschaft verharrend, in eine Summe von Grund⸗
herrschaften, Territorien, geographische Sprach- und Rassegruppen auseinander. Das neue
kapetingische Königshaus (967 —51828) hatte zunächst nur über die Landschaften um
Paris herum volle Gewalt, im 12. Jahrhundert gehörte halb Frankreich dem englischen
Koönige; aber drei große Fürsten, Philipp August, Ludwig der Heilige und Philipp
der Schöne (1180— 1314) wußten, gestützt auf die rasch emporblühenden Städte, die
königliche Gewalt zu stärken und auszudehnen. Waren die Städte auch nie politisch
und 'wirtschaftlich so selbständig wie die deutschen, so blieb doch ihre lokale Handels-,
Zunft⸗, Stapel⸗, Fremdenpolitik zunächst das Maßgebende für die wirtschaftliche Organi—
sation. Und unter den schwachen ersten Regenten des Hauses Valois (von 1878 an)
hemmte der aufs neue ausbrechende hundertjährige Krieg mit England (bis 14858)
um Krone und zahlreiche Provinzen das wirtschaftliche Gedeihen und die Ausbildung
der Staatsgewalt. Die mit mildem Rechte zugelafssenen Fremdkaufleute, erst die Juden
von 1180 an angefeindet und vertrieben), dann die Italiener, auch Deutsche, Flamänder
beherrschten den ganzen Handel Frankreichs in der Blütezeit des 18. Jahrhunderts.
Sie erzogen zuletzt die Franzosen wirtschaftlich und zum Handel, viele naturalisierten
ich später im 14. Jahrhundert. Zunächst beuteten hauptjfächlich die Italiener die
Franzosen ziemlich unbarmherzig aus; sie waren zu einer einheitlichen großen privi—
legierten Korporation für das ganze Land verbunden. Die französischen Kaufleute und
Reeder, erst die der einzelnen Städte, dann die ganzer Stromsysteme und Landschaften,
die einheimischen Gewürzhändler ganzer Provinzen unter ihren Rois des Merciers, die
halb Genossenschaftspräsidenten, halb königliche Beamte waren, suchten durch ihre
Organisation gegen die Fremden aufzukommen. Auch nach dem Ende der verheerenden
englischen Kriege, als Ludwig XI. (1461-1488) und seine nächsten Nachfolger, haupt—
ächlich Franz J., die Monarchie wieder aufrichteten, begann zwar die Centralisation der
wirtschaftlichen Gesetzgebung, aber zunächst auch ein neuer Strom der Einwanderung
von italienischen Bankiers, Finanzleuten, Industriellen und Handwerkern, welche vom
Königtum halb befördert, halb in Schranken gewiesen wurden, letzteres um Platz für das
einheimische Bürgertum zu machen. Ludwig XI. verbietet z. B. die Gewürzeinfuhr unter
fremder Flagge oder durch fremde Kaufleute; sein Tresorier antwortet den Lyoner
slagen über die Fremdenbeschränkung, es handle sich darum, ob die Venetianer oder
die Franzosen die großen Gewinne machten. Der Hof, die Finanz, der Geldhandel blieb
his Colbert von Italienern beherrscht, obwohl immer wieder gewisse Gegenmaßregeln er—
griffen wurden; die für Frankreich so verhängnisvolle Steuerpacht haben die Italiener von
1500 an eingeführt. Colberts ganze Finanze, Zoll- und Induftriepolitik hatte den
Zweck, das französische Volk endlich wirtschaftlich selbständig zu machen und zu erziehen,
nicht die Abhängigkeit von Holländern und Engländern an die Stelle der Italiener
treten zu lassen, nachdem man zugleich durch die Kriege 1635—1659, 16671668 die
Übermacht Spaniens zu brechen, ihm in Nord und Süd wichtige Grenzlande abzunehmen
gewußt hatte.
Von 1461 bis auf Ludwig XIV. hat das Königtum Schritt für Schritt die
Provinzen und die Städte der Monarchie und ihrem Beamtentum unterworfen, eine
centralistische einheitliche Gewerbegesetzgebung und national-französische Handelspolitik
durchgesetzt. Die Bewegung wurde durch den 88 jährigen Religionskrieg (16621598)
und den Aufstand der Fronde (16418—1658) unterbrochen, aber durch die drei großen
Staatsmänner Richelieu, Mazarin, Colbert vollendet. Franz J. hatte allen provinziellen
Organen die Polizei der Kornaus- und einfuhr im Innern des Landes und nach außen
aAbgenommen und der Krone übertragen; 1567 und 1577 wurde die interprovinziale
Getreidehandelsfreiheit noch fester ausgesprochen. Von 1839-1581 war das ganze
Gewerbe-, Zunft-, Riederlassungs-, Tax- und Marktwesen mehr und mehr durch königliche