327) Das Eindringen fremder Münze und die erste Münzprägung. 69
pätern Entwickelung des Geldwesens spielt das periodisch massenhaft eindringende Geld
der handelsmächtigeren Völker in die Gebiete anderer, welche eines guten, eines Geldes
in größeren Stücken, eines Handelsgeldes entbehren, noch eine große Rolle. Manche
Regierungen haben lange Zeiträume hindurch ein gewinnbringendes Geschäft daraus
gemacht, für wirtschaftlich niedriger stehende Länder, die ihr Geld überschätzten und zu
hoch annahmen, zu münzen. Ein geordnetes, befriedigendes Geldwesen ergab sich durch
dieses Eindringen fremder Münze kaum irgendwo auf die Dauer. Vorübergehend
wurden dadurch freilich gewisse Fortschritte begründet, die aber zur Handelsabhängigkeit
ührten, wenn die einführenden Völker nicht selbst bald die Münze nachschlugen. Jahr—
Junderie lang können so fremde Münzen in großem Umfange bei Barbarenvölkern
irkulieren, ohne daß eine Geldwirtschaft im neueren Sinn entsteht.
b) Aber auch wenn die Völker in primitiver Weise beginnen, selbst zu prägen,
wie es die germanischen unter den Merowingern und Karolingern, den sächsischen,
iränkischen und schwäbischen Kaisern, sowie die meisten europäischen Staaten bis ins
12. und 18. Jahrhundert thaten, wird der Zustand nicht sehr viel anders, d. h. das
Münz- und Geldwesen bleibt eine Einrichtung, die sich auf wenige Orte und Kreise
beschränkt, die noch keineswegs die ganze Wirtschaftsweise umgestaltet, die Natural—
wirtschaft nur in einzelnen wenigen Punkten verdrängt und modifiziert. Freilich
gestaltet sich diese Periode des Geldwesens verschieden, je nachdem Münzeinrichtungen
ind Münzrecht, Verkehr und Technik der älteren Kulturvölker in reinerer oder getrübterer
Weise den Betreffenden überliefert und von ihnen aufgenommen wurden, je nachdem es
ich um größere oder kleinere, centralisierte oder lose auseinanderfallende Staatsgebiete
handelt, je nachdem sie an Länder höherer Kultur direkt grenzen, mit ihnen leichten
Wasserverkehr haben oder mehr isoliert sind und große Ackerbauflächen umfassen. Im
zanzen zeigt aber das Münz- und Geldwesen dieser Stufe der Entwickelung doch gewisse
übereinstimmende Grundzüge. Wir suchen sie zu erfassen in dem mitteleuropäischen
Geldwesen des 8. —18. Jahrhunderts. In fast allen europäischen Staaten treffen wir
nach der Völkerwanderung und bis ins 8. und 9. Jahrhundert die Nachwirkung des
antiken, in der Hauptsache des römischen Münzwesens. Die römischen Münzeinrichtungen
erhalten sich im fränkischen Reiche; das ausschließliche Recht der Staatsgewalt auf die
Münzprägung, das Verbot jeder privaten Prägung, die Bestrafung des Falschmünzens
dauern in alter Weise fort. Dem derben Realismus der Fürsten jener Tage erscheint
die Münzhoheit aber vor allem als eine Einnahmequelle: das Münzregal soll den
iiskalischen Münzgewinn liefern. Die Tendenz hierauf blieb der vorherrschende Zug im
zanzen Mittelalter. Ohne dieses Reizmittel des fiskalischen Gewinnes würden die
damaligen Gewalten nicht leicht zur Münzprägung gekommen sein. Großer politischer
oder wirtschaftlicher Pflichten in Bezug auf das Münzwesen waren sie sich nur aus—
nahmsweise bewußt. Bis ins 17. Jahrhundert blieb es allen Regierungen unbegreiflich,
daß man, etwa um gutes Geld zu haben, die Kosten der Prägung aus allgemeinen
Mitteln bestreiten könne. Schon der Verzicht auf einen über die Kosten hinausgehenden
Bewinn ist ein Gedanke, der in seinen Anfängen erst der Renaissancezeit angehört.
Ruhte so also auch das Münzwesen der europäischen Staaten des Mittelalters
auf dem wichtigen Princip der staatlichen Münzhoheit, so war das Ergebnis doch meist
ein erfreuliches, weil die Absicht, Münzgewinne zu erzielen, doch bald und meist über—
vog, und weil das Münzhoheitsrecht frühe an Große, an Städte und Korporationen
ꝛller Art weggegeben, die Muͤnzprägung in Form der Münzpacht an Private kam und
ohne rechte Kontrolle nur noch vom Standpunkt des Gewinns ausgeübt wurde, endlich
auch weil die unvollkommene Münztechnik, aute Münze heraustellen, kaum oder nur
mit zu viel Kosten gestattete.
Immerhin ist es wunderbar, daß den Karolingern nicht nur eine für ihre Zeit
erstaunliche Centralisation des Münzwesens in den Händen der Königsgewalt gelang,
sondern daß sie auch verstanden, die Münzgesetzgebung und »verwaltung so zu ordnen,
)aß für lange Zeilen ein relativ guter Zustand des Munzwesens eintrat, ein viel
»esserer als später. hauptsächlich von 1180—13800 ab. Mit' den Karolingern beginnt