Full text: Vorschule der Volkswirthschaft

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Baumwollenfabrikanten sagen, unsere Gewerbe sind durch den 
Schutzzoll entstanden, und können nur durch den Schutzzoll bestehen.“ 
Wenn man aber keine Tarifermäßigung anbieten will so darf man 
auch keine Ermäßigung oder Freiheit zu erlangen hoffen. Und so 
wird der Schutzzoll durch alle Verhandlungen hindurch festgehalten, 
weil eben die Stimmen der Wenigen, welche durch die Aufhebung 
desselben einen vorübergehenden Nachtheil erleiden könnten, lauter 
find als die Stimmen der Vielen, denen das Bestehen des Schutz 
zolls immerfort schadet. 
Indem wir unsere Frage jetzt von einer anderen Seite be— 
trachten, wiederholen wir, was Viele oft vergessen oder absichtlich 
verschweigen: Das Schutzzollsystem ist eine Besteuerung der 
Consumenten. Kauft man nämlich fremde Fabrikate, so muß 
man die Steuer an den Staat, kauft man hingegen einheimische, 
so muß man die Steuer durch einen höheren Preis an die Pro⸗ 
ducenten bezahlen. Wie lange nun auch dieser Zustand hier und 
da schon bestehen mag, so hört doch die Verpflichtung nicht auf, 
über die Berechtigung desselben Rede zu stehen. Darf der Staat 
bei der Aufstellung des Zolltarifs von andern Rücksichten sich leiten 
lassen, als von der gerechten und gleichmäßigen Vertheilung der 
Abgabe? Hat er die Befugniß, neben den Zöllen, die er für seine 
Ausgaben von der wirklichen Einfuhr erhebt, noch andere Zölle auf⸗ 
zustellen, durch welche die Einfuhr verhindert und das Einkommen 
von einem Theile der Gewerbsleute gesichert und erhöht wird? 
Diese Fragen wären wohl zu bejahen, wenn der Staat das 
Einkommen aller Bürger gleichmäßig sichern und vermehren, oder 
wenn die Erhöhung für den einen Theil ohne Schaden für den 
andern stattfinden könnte; man würde dieselbe Entscheidung vielleicht 
noch begreiflich finden, wenn der Vortheil den ärmern Klassen und 
der entsprechende Nachtheil nur den Vermöglicheren zukäme; wie 
aber, wenn geradezu die Besteuerung einer großen Mehrheit aller 
Stände zu Gunsten einer Minderheit in Frage steht? 
Das Schutzzollshstem will die Einfuhr aller gewerblichen Er⸗ 
zeugnisse verhindern, welche das Volk theilweise selbst hervorbringt, 
oder nach der Meinung gewisser Leute selbst herborbringen sollte;
	        
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