Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Fünftes Buch. Erstes Kapitel. 
Körper, mußte bei jeder Reichsteilung materielle Verluste er— 
leiden. Noch mehr mußte sie als größte sittliche Macht durch 
jeden mit dem Ruine des Reiches unvermeidlichen moralischen 
Verfall betroffen werden: schon in frühmerowingischer Zeit hatte 
sie deshalb alle centralistischen Bewegungen gestützt und noch 
bis zum Jahre 6838 sich in Konzilien des Gesamtreiches ver— 
sammelt. So drängten alle lebendigen Traditionen der hohen 
Kultur des Altertums, Kirche und Kaisertum zugleich, auf Ein— 
führung des Rechtes der Erstgeburt. 
Nun hatte schon unter Karl dem Großen sich eine Ge— 
wohnheit ausgebildet, deren weiterer Ausbau zur Versöhnung 
der entgegengesetzten germanischen und antik-christlichen An— 
schauungen führen konnte. Karl hatte Italien, Aquitanien und 
Baiern seinen Söhnen als teilweis selbständige Reiche unter 
seiner Oberhoheit übertragen: ließen sich nicht die nachgeborenen 
Brüder des künftigen erstgeborenen Alleinherrschers in die gleiche 
Stellung bringen? 
In dieser Richtung bewegte sich das von Ludwig im 
Jahre 817 mit dem Reichstag vereinbarte Hausgesetz. Lothar, 
der älteste Sohn des Kaisers, ward mit dem kaiserlichen Reif 
gekrönt und zum Mitregenten erhoben, die jüngeren Söhne 
Ludwig und Pippin wurden unter der Oberhoheit des Vaters 
als Könige mit Baiern und Aquitanien ausgestattet. Nach 
dem Tode des Kaisers sollten sie dann in dem gleichen Ver— 
hältnis zu Lothar als dem Herrscher des Gesamtreiches weiter 
verharren, sie sollten ihm bei völliger Freiheit der inneren Ver— 
waltung in der Führung der äußeren Politik und in der 
Führung des Heerwesens unterworfen sein. 
Es schien eine nicht ungeschickte Lösung künftiger Schwierig— 
keiten. Leider ergab sich bald, daß sie ausschließlich geistlichen 
Einflüssen am Hofe verdankt ward. Der Kaiser selbst zeigte 
sich nur zu früh als ein indolenter Charakter von schwächlicher 
Frömmigkeit, nicht frei von zäher Betonung seiner Würde, doch 
ohne bestimmte politische Ideale und gänzlich fern von dem 
energisch ausgeprägten Herrschafts- und Pflichtgefühl seines 
Vaters, unfähig zu stetiger Arbeit, beherrscht von den Leiden— 
schaften des sinnlichen Genusses, der Jagd, des Fischfangs.
	        
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