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Fünftes Buch. Erstes Kapitel.
Körper, mußte bei jeder Reichsteilung materielle Verluste er—
leiden. Noch mehr mußte sie als größte sittliche Macht durch
jeden mit dem Ruine des Reiches unvermeidlichen moralischen
Verfall betroffen werden: schon in frühmerowingischer Zeit hatte
sie deshalb alle centralistischen Bewegungen gestützt und noch
bis zum Jahre 6838 sich in Konzilien des Gesamtreiches ver—
sammelt. So drängten alle lebendigen Traditionen der hohen
Kultur des Altertums, Kirche und Kaisertum zugleich, auf Ein—
führung des Rechtes der Erstgeburt.
Nun hatte schon unter Karl dem Großen sich eine Ge—
wohnheit ausgebildet, deren weiterer Ausbau zur Versöhnung
der entgegengesetzten germanischen und antik-christlichen An—
schauungen führen konnte. Karl hatte Italien, Aquitanien und
Baiern seinen Söhnen als teilweis selbständige Reiche unter
seiner Oberhoheit übertragen: ließen sich nicht die nachgeborenen
Brüder des künftigen erstgeborenen Alleinherrschers in die gleiche
Stellung bringen?
In dieser Richtung bewegte sich das von Ludwig im
Jahre 817 mit dem Reichstag vereinbarte Hausgesetz. Lothar,
der älteste Sohn des Kaisers, ward mit dem kaiserlichen Reif
gekrönt und zum Mitregenten erhoben, die jüngeren Söhne
Ludwig und Pippin wurden unter der Oberhoheit des Vaters
als Könige mit Baiern und Aquitanien ausgestattet. Nach
dem Tode des Kaisers sollten sie dann in dem gleichen Ver—
hältnis zu Lothar als dem Herrscher des Gesamtreiches weiter
verharren, sie sollten ihm bei völliger Freiheit der inneren Ver—
waltung in der Führung der äußeren Politik und in der
Führung des Heerwesens unterworfen sein.
Es schien eine nicht ungeschickte Lösung künftiger Schwierig—
keiten. Leider ergab sich bald, daß sie ausschließlich geistlichen
Einflüssen am Hofe verdankt ward. Der Kaiser selbst zeigte
sich nur zu früh als ein indolenter Charakter von schwächlicher
Frömmigkeit, nicht frei von zäher Betonung seiner Würde, doch
ohne bestimmte politische Ideale und gänzlich fern von dem
energisch ausgeprägten Herrschafts- und Pflichtgefühl seines
Vaters, unfähig zu stetiger Arbeit, beherrscht von den Leiden—
schaften des sinnlichen Genusses, der Jagd, des Fischfangs.