262 Neuntes Buch. Viertes Kapitel.
staufischen Hauses in Deutschland und jener staufischen Politik,
deren Hauptträger die Reichsdienstmannen mit dem Tode Hein⸗
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Diese neuen Zusammenhänge waren nahezu hergestellt, als
Otto am 11. November 1208 auf einem Hoftage zu Frankfurt
die allgemeine Anerkennung der Fürsten erlangte und gleich—
zeitig die Reichsacht über Otto von Wittelsbach und seine Mit—
helfer aussprach; sie traten sicher zu Tage, als Otto nach
Schwaben ging, die allgemeinen und persönlichen Beziehungen
im Stammlande der Staufer ordnete und darauf, im Sommer
1209, nach Italien zog. Es war, als sei König Philipp nicht
gestorben: so sehr erschien Otto nunmehr in seiner Politik
als Doppelgänger seines früheren Gegners.
Otto trat jenseits der Alpen mit einem gewaltigen Heere
auf; überall bewirkte sein Erscheinen stumme Unterwerfung;
die lombardischen Städte zahlten die Steuern, die sie seit dem
Tode Kaiser Heinrichs zurückbehalten hatten. Von der Lom—
bardei zog Otto nach Rom.
Dem Papste gegenüber war Otto durch die Versprechungen
gelegentlich seiner Wahl und seiner Anerkennung durch die Kurie
nicht mehr gebunden; hatte ihn doch Innocenz später gegenüber
König Philipp fallen lassen. Allein seitdem hatte Otto mit der
Kurie einen neuen Vertrag geschlossen, zu Speier am 22. März
1209, und dessen Bedingungen wiederholten im wesentlichen den
Inhalt der früheren Verträge: freilich entbehrten sie der staats⸗
rechtlich notwendigen formalen Kenntuis und Zeugenschaft der
Fürsten. Aus diesem Grunde vermutlich hielt sich Otto nicht
an sie gebunden; gewiß ist, daß er völlig über sie hinwegsah.
Er hatte schon von Deutschland aus dem Patriarchen Wolfger
von Aquileia aufgetragen, in den Rekuperationen allen Reichs⸗
besitz einzuziehen; nun richtete er in der Romagna, in Ancona
und Spoleto eine förmliche Reichsverwaltung ein: und gleich⸗
wohl mußte ihn Innocenz III., jeder Gegenwirkung unfähig,
am 4. Oktober 1209 zum Kaiser krönen.
Damit nicht genug. Nachdem Otto in Mittelitalien.