Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

10 Elftes Buch. Erstes Kapitel. 
19. Jahrhunderts. Indes die ersten größeren geldwirtschaft— 
lichen Wirkungen schienen doch einen beinah entgegengesetzten 
Charakter zu tragen. Sie hoben die Städte als vereinzelte 
Mittelpunkte der neuen Wirtschaftsform aus der alten, nur 
auf naturalwirtschaftliches Dasein zugeschnittenen Verfassung 
heraus; in ihrem Gefolge zog der Krieg mit den Territorien ein⸗ 
her und der Zwist mit den alten Herren der Städte!; und ein 
engherziger Abschluß der Städte vom umliegenden platten 
Lande, soweit es sich um die freie Vermittlung der geldwirt— 
schaftlichen Entwicklung auch an dieses handelte, hob fast die 
Verdienste auf, die sich die Städte im Interesse öffentlichen 
Friedens und größerer Verkehrssicherheit während der Zeiten 
des Interregnums um das Reich erwarben? 
Unter diesen Umständen war es nicht zu viel, sprach man 
ums Jahr 1270 in Deutschland von einem Kampfe aller gegen 
alle. Die alten, mechanisch schützenden Mächte der Nation, 
Kaisertum und Kirche, waren dahin; die neuen, organisch ver⸗ 
bindenden Mächte waren noch nicht zu vollem Leben entwickelt. Es 
war ein Interregnum nicht bloß der Könige, sondern auch der 
nationalen Bildungskräfte. Und schwer nur war vorherzu—⸗ 
sagen, welches zunächst die weiteren äußeren Schicksale des 
Vaterlandes sein würden. 
Wer wollte die Macht der noch vorhandenen einigenden 
Tendenzen sicher abschätzen? Wer in diesem Augenblick die poli— 
tische Bedeutung der Ritterschaft und der freien Herren, jener 
Reliquien der großen staufischen Zeit kaiserlicher Kämpfe und 
dichterischer Bildung, wer gar die der emporstrebenden Städte 
und der kräftig zusammengerafften Territorien richtig ermessen? 
Erst die Zukunft hat gelehrt, daß einstweilen, noch bis tief ins 
14. Jahrhundert hinein, die vornehmste Kraft der Nation, so— 
weit sie gesammelt auftrat, in den Territorien gelegen wars. 
1S. Band III S. 289, 290. 
S. Band III S. 287 f. 
s Das Hervortreten der Städte um die Mitte des 18. Jahrhunderts 
(Band III S. 255. 288 f.) bildete nur Evpisode.
	        
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